Logo

» themen/hochschulpolitik/Schwächung der studentischen Mitbestimmungsrechte droht:
Vierte Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes



Im Herbst 2008 wird das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) novelliert. Nach Vorstellungen des Ministeriums für Wisschenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) sollen weitreichende Regelungen aufgehoben werden, um so mehr „Hochschulautonomie“ zu schaffen. Leidtragende dieser Vorhaben könnten MitarbeiterInnen, Angestellte und wir Studierende werden.

Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Die Vierte Novelle seit Inkraftreten des BbgHG am 6. Juli 2004 wird vorraussichtlich im Herbst 2008 in Kraft treten. Ein konkreter ReferentInnen-Entwurf liegt noch nicht vor; das einzige uns vorliegende Dokument ist ein vom 2. März 2007 datierter Brief des Ministeriums an die PräsidentInnen der Hochschulen, in dem verschiedene Überlegungen des Ministeriums vorgestellt werden.

Auf einem Treffen zwischen der Ministerin Prof. Johanna Wanka mit studentischen VertreterInnen der brandenburgischen Hochschulen am 4. Dezember auf dem Potsdamer Telegrafenberg war die Novellierung ein großes Thema.

Ein Vorschlag des Ministeriums besteht darin, dass den Hochschulen „weitreichende Selbstbestimmungsbefugnisse“ hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur eingeräumt werden soll. Gesetzlich vorgeschrieben werden sollen nur noch die Ämter und Kompetenzen von PräsidentInnen und DekanInnen sowie der Grundsatz der „Professorenmehrheit in den Gremien der Hochschule“.

Wir sehen diesen Punkt äußerst kritisch, da eine Freigabe der Strukturen die Teilhabe anderer Gruppen in der akademischen Selbstverwaltung gefährdet. Momentan ist im BbgHG festgeschrieben, dass alle universitären Gruppen in den wichtigen Gremien der akademischen Selbstverwaltung vertreten sein müssen, also die Gruppe der ProfessorInnen, wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen und die Studierenden.

Nach längerer Diskussion mit der Ministerin erhielten wir die mündliche Zusage, dass die Gremienmitbestimmung durch Studierende auch weiterhin gesetzlich verankert bleiben wird. Wir sind der Ansicht, dass alle universitären Gruppen gleiches politisches Gewicht bei Entscheidungen tragen sollten und nicht etwa eine Gruppe alle anderen überstimmen kann (wie dies aktuell bei der ProfessorInnenschaft ist).

Ein weiterer Novellierungsgegenstand sind Neugestaltungen im Personalbereich. Hierbei sehen wir Professuren mit Lehr- oder Forschungsschwerpunkt, die neben Juniorprofessuren und nebenberuflichen Professuren eingeführt werden sollen, kritisch. Lehre und Forschung muss in unseren Augen zusammen und im Austausch geschehen – und nicht völlig getrennt voneinander.

Die ebenfalls angestrebte Freigabe der Personalkategorien im akademischen Mittelbau (d.h. bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen) ist ebenfalls problematisch. Wir fordern ein, dass Angestellte der Hochschule und freie DozentInnen, die an der Uni lehren, gerecht und nach Tarif vergütet werden.

Neben anderen Novellierungsvorschlägen wie die Einführung der Möglichkeit zur Körperschaftsvermögensbildung von Hochschulen, eine längere Verbeamtungsmöglichkeit für ProfessorInnen bei Betreuung von Kindern, die Akkreditierungspflicht für neu eingeführte oder wesentlich geänderter

Studiengänge und neue Übergangsregelungen bei Vakanzen in der Hochschulleitung (bisherige PräsidentInnen sollen kommissarisch im Amt bleiben) wurden von Frau Wanka im Brief an die Hochschulleitungen auch Regelungen infolge des ebenfalls Ende 2008 auslaufenden Hochschulrahmengesetz erwähnt, jedoch nicht näher ausgeführt. Diese sollen in Absprache mit der Berliner Landespolitik geschaffen werden.

Das Hochschulrahmengesetz regelt momentan noch bundesweit unter Anderem die grundsätzlichen Aufgaben der Hochschulen, ihre Rechtsstellung als Selbstverwaltungskörperschaft und die Zulassung zum Studium. Im Zuge der Föderalismusreform soll es im nächsten Jahr aufgehoben werden.

Verankerung einer brandenburgischen Studierendenvertretung auf Landesebene

Ein wichtiges Anliegen unsererseits ist die gesetzliche Verankerung einer landesweiten Studierendenvertretung. Die Ministerin steht einer Erwähnung einer Landesstudierendenvertretung im BbgHG grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber, ein Vorschlag hierzu werden wir dem Ministerium in den kommenden Tagen zuschicken.

Ein Anhörungsrecht unsererseits bei Gesetzesvorhaben möchte sie allerdings ausschließen. Ihre Begründung hierzu bestand darin, dass es bei den Gremien der Verfassten Studierendenschaften oft eine geringe Wahlbeteiligung gäbe – letztendlich hätte uns also nur ein relativ kleiner Teil der Studierendenschaft gewählt. Dass Frau Wanka (CDU) parlamentarisch-repräsentativen Demokratieprinzipien kritisch gegenübersteht, fanden einige von uns überraschend. Sie selbst bzw. die koalitionstragenden Parteien wurden schließlich – werden die NichtwählerInnenstimmen hinzugezählt – auch von einem großen Teil der brandenburgischen Bevölkerung nicht gewählt.

Dementsprechend ist dieses Problem eher grundsätzlich demokratietheoretischer Natur – und wir als StudierendenvertreterInnen ähnlich legitimiert wie Frau Wanka, Herr Platzeck oder Frau Merkel.

Weitere Themen auf dem Treffen

Weitere Themen des Treffens waren die geringe Studierneigung insbesondere von BrandenburgerInnen mit Hochschulzugangsberechtigung – in diesem Punkt verwiesen wir vor Allem auf die verbesserungswürdigen sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen des Studiums, die soziale Situation von Studierenden im Allgemeinen sowie Überlegungen zu einer einheitlichen Evaluation von Lehrveranstaltungen.

Malte Clausen  [12. Dezember 2007]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang