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» presse/presseschau/Asta erwirkt Rücknahme von Polizei-Auflage



Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die polizeiliche Auflage für eine Demonstration gegen einen NPD-Aufmarsch im Jahr 2002 für rechtswidrig erklärt. Wie der Studierendenausschuss (Asta) der Universität Potsdam gestern mitteilte, habe die Polizei selbst nach Erörterung der Rechtslage ihren Auflagenbescheid vom 14. September 2002 für rechtswidrig erklärt. Das Gericht sei nicht der damaligen Argumentation der Polizei gefolgt, dass durch die Gegendemonstration die öffentliche Sicherheit in der Stadt Potsdam gefährdet worden sei, da die Demonstration nicht in der Nähe der NPD-Kundgebung geplant gewesen sei. Auch hätten sich Aufrufe im Internet, die Veranstaltung der NPD zu stören, nicht dem Asta zuordnen lassen.

„Das Ziel unserer Klage war feststellen zu lassen, dass das Handeln der Polizei im September 2002 uns gegenüber rechtswidrig war“, sagte Asta-Sprecher Tamás Blénessy gestern zu dem Urteil. Dies sei „in vollem Umfang“ gelungen. „Wir wollten ausschließen, dass im Falle einer Wiederholung eines solchen Szenarios die Polizei erneut auf die Idee kommt, völlig verschiedene Veranstaltungen per Dekret zusammenzulegen“, so Blénessy.

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten vom 24.01.2008

Tamás Blénessy  [24. Januar 2008]

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