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» presse/astazeitung/Ein Stück Plastik für 15,11 Euro



Quadratisch, praktisch, gut – Das ist die Potsdamer Universitätschipkarte (PUCK) nach Ansicht der Universität. Im Alltag bewährt sie sich nur bedingt

„Wenden Sie sich doch an Frau Leuendorf!“

Diesen Satz bekommen StudentInnen in den ersten Tagen und Wochen eines neuen Semesters oft zu hören, wenn sie wegen Problemen mit ihrer Potsdamer Universitätschipkarte (PUCK) ins Studierendensekretariat kommen und um Übernahme der entstehenden Kosten für die neue Karte bitten. Die Sachbearbeiterin der PUCK-Servicestelle des Studierendensekretariats ist besonders in den Einführungswochen absolut ausgelastet bzw. überbelastet. Erschwert wird ihre Arbeit durch die strenge Regelung, nicht eigenverantwortlich über Zahlung oder Befreiung von der Gebühr bei einer Neuausstellung einer Chipkarte entscheiden zu dürfen. Protestieren Studierende, wenn sie einen Zahlschein ausfüllen und unterschreiben sollen und damit der privaten Zahlung einer neuen Karte zustimmen, so werden sie also an die Leiterin des Studierendensekretariates verwiesen.

Drei Jahre PUCK

Sicher hat die/der Eine oder Andere ebenfalls bereits schon einmal Probleme mit der Chipkarte gehabt. Seit 2004 gibt es diesen elektronischen Ausweis nun an der Universität Potsdam und die Funktionen haben sich seit der Einführung vervielfacht. Ich möchte nichts vorweg nehmen, aber die logische Konsequenz ist ein ebenfalls gestiegener Einsatz und Gebrauch der Karte. War sie zu Beginn ausschließlich als Semesterticket, Bibliotheksausweis und zum Ausdruck von Studienbescheinigungen gedacht, hat sie mittlerweile viele weitere – nützliche sowie weniger nützliche – Funktionen.

Seit einem guten Jahr ist es nun möglich, mit der Karte an den von der ZEIK verwalteten Geräten zu drucken und zu kopieren. Zudem kann mensch sich mittlerweile auch an den bereitstehenden Terminals ohne lästiges Schlange stehen im Prüfungsamt zu Prüfungen anmelden. Dies hängt natürlich nebenbei auch zusammen mit der Vernetzung der studienverlaufsrelevanten Daten der Studierenden zwischen Daten auf der Karte, Daten im Leistungserfassungs- und Lehrveranstaltungsbelegungssystem PULS und dem Prüfungsamt. Zudem ist es auch möglich, mit der Karte selbstständig in den Universitätsbibliotheken Bücher, Zeitschriften oder digitale Medien auszuleihen. Natürlich vorausgesetzt, die Geräte funktionieren ordentlich und der Studierende steht nicht unter Zeitdruck – moderne Technik braucht nämlich auch ihre Zeit, bis das ausgeliehene Medium erfasst ist. Und schön ordentlich auflegen, die Karte – sonst klappt nichts. Seit 2007 kann mensch auch in einigen Mensen und Caféterien die PUCK als Zahlungsmittel einsetzen und an einem Terminal wieder mit Bargeld aufladen. Gerüchten zufolge war und ist sogar eine Ausweitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit der PUCK in ausgewählten Potsdamer Geschäften geplant.

Neben den Datenrechtsschutzbestimmungen, die bei solch einer Verwendung überprüft werden müssten – da hätte sicher die/der Eine oder Andere großes Interesse, Einkaufsverhalten zu erfassen, Bewegungsprofile zu erstellen und so weiter… Aber werden wir nicht zu spekulativ, sondern betrachten einen ganz anderen Aspekt:

Das ständige Problem: Materialermüdung

Wie erwähnt, werden eine Menge Funktionen auf der jetzigen PUCK vereint. Dies hat logischerweise einen erhöhten Einsatz der Karte zur Folge. Dadurch ergeben sich Abnutzungserscheinungen: der Semesterticketaufdruck rubbelt sich ab, ein ständiges Einführen in Studienbescheinigungsterminal, Aufladestation, Kopiergerät usw. lässt die Karte nicht unbedingt besser werden und das tägliche Vorzeigen bzw. aus dem Portmonee holen in Bus, Bahn und Zug setzt auf die Dauer auch zu. Bekommen Neu-Immatrikulierte ihre PUCK, wird dafür eine Gebühr erhoben, welche rückerstattet wird, wenn die Karte – wider Erwarten – in funktionstüchtigem Zustand nach dem Studium zurückgegeben wird.

Fragen über Fragen: Restguthaben verfällt?

Nun ergeben sich für den AStA eine Reihe zentraler Fragen bezüglich der Benutzungsordnung der PUCK, die im Oktober 2007 die Zustimmung des Senats der Universität erhalten sollte und dann in Kraft getreten wäre. Nur durch den Einspruch der studentischen VertreterInnen im Senat sowie durch kritische Nachfragen seitens des AStA wurde ihre Verabschiedung bis auf weiteres zurückgestellt.

Die Universität hatte vor bzw. betreibt seit Längerem bereits die Strategie, die Kosten für Probleme mit der Karte mehrheitlich an die Studierenden weiterzureichen. Bei Entwertung z.B. durch fehlerhafte Benutzung an Druckern und Kopierern, Verlust oder Unbrauchbarkeit soll das verbliebene Geld nicht auf das Konto bzw. eine neue Karte der Studierenden rücktransferiert werden! Wir fragen uns: Gibt es nicht – wie bei elektronischen (Auflade-)Systemen üblich – eine Zweitspeicherung der Daten, die problemlos abgeglichen werden könnte? Es wäre unserer Ansicht nach ein Leichtes, nach Erhebung eines geringen Bearbeitungsentgeldes den Restbetrag auszuzahlen bzw. zu verrechnen. Hat beispielsweise jemand 80 Euro für die Bezahlung von Mensa-Essen und für Kopien auf die Karte geladen, ist deren Verlust nicht akzeptabel.

Was ist denn bitte Eigenverschulden?

Zum Zweiten stellt sich uns die Frage, wie die Uni ihre Kategorisierung von „selbstverschuldet“ und „fremdverschuldet“ erklärt. Fast immer wird Seitens des Studierendensekretariats versucht, ein Eigenverschulden der Studierenden nachzuweisen. Zahlreiche Beispiele und dem AStA zugetragene Geschichten der Studierenden scheinen diese Annahme zu untermauern. Selbst bei Neuaufdruck – nach Heirat oder Namensänderung – wird versucht, wieder das Geld für die Neuausstellung der Karte einzustreichen.

51 Euro Verwaltungsgebühren: PUCK inklusive?

Ein Punkt, der den AStA zudem äußerst stutzig macht: die Universität hat in ihrer Kostenaufstellung bei der studentischen Klage gegen die „Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr“ in Höhe von 51 Euro auch die Kosten angegeben, die ihr fortlaufend durch die PUCK entstehen würden. Die Studierendenschaft klagt nunmehr bereits im dritten Jahr in zweiter Instanz gegen die Rückmeldegebühr allgemein. Nach der Erklärung der Universität für das Gericht geht eine Chipkarte zirka alle drei bis vier Semester kaputt und müsse ersetzt werden. Das jedoch die Studierende die Kosten größtenteils selbst tragen müssen, wird an dieser Stelle selbstverständlich nicht erwähnt.

Der AStA fordert die Universitätsverwaltung bzw. alle Verantwortlichen dazu auf, studienfreundliche Regelungen bei der PUCK-Benutzungsrordnung zu gewährleisten und falsche Angaben zur Finanzierung der Chipkarten – insbesondere in laufenden Gerichtsverfahren – zu unterlassen.

Meldet Euch bei uns, wenn Ihr Erfahrungen mit der PUCK- Servicestelle gemacht habt, die unseren Beobachtungen ähnlich sind. Ihr könnt Euch natürlich auch mit Positivbeispielen melden…

Martin Seiffert  [8. Januar 2008]

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