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Drei Studierende klagen mit Unterstützung des AStA gegen die Einführung des Belegpunktesystems an der Universität Potsdam. Aktuelles zur Klage

Am 9. Juni 2006 reichten drei Studierende mit Unterstützung des 8. Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) eine Normenkontrollklage gegen eine Reihe von Bachelor- und Master-Studienordnungen mit Belegpunkten ein. Der AStA hatte in einem vorher veröffentlichen Rechtsgutachten ausführlich begründet, dass das Belegpunktesystem nicht mit dem Brandenburgischen Hochschulgesetz vereinbar und damit rechtswidrig ist.

Warum sind Belegpunkte rechtswidrig?

Unsere Argumentation fußt dabei auf drei Stützen: Erstens schränkt die Universität Potsdam mittels der Belegpunkte die gesetzlich garantierten Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen ein. Zweitens handelt es sich bei den Belegpunkten um eine Art Studienkontenmodell mit der Einschränkung, dass im Gegensatz zu den bekannten Kontenmodellen hier keine weiteren Belegpunkte erworben werden können: Es würde sich sonst klar um Studiengebühren handeln – und genau diese sieht das Brandenburgische Hochschulgesetz ebenso wenig vor wie Belegpunkte-Kontenmodelle. Drittens haben die KlägerInnen und der AStA ausgeführt, dass das Belegpunktesystem zu Zwangsexmatrikulationen führen kann, für die es ebenfalls keine klare Rechtsgrundlage gibt.

Aktueller Verfahrensstand

Die Universität versuchte zunächst, über ein Gutachten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nachweisen zu lassen, dass das beklagte Belegpunktesystem rechtens sei. Im Kern kam das viele Tausend Euro teure Gutachten der HRK zu dem Schluss, dass die Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen tatsächlich in rechtlich bedenklicher Art eingeschränkt werden würde und bestätigte somit einen wesentlichen Punkt der Klage.

Schließlich sollte es am 30. Mai 2007 zu einer ersten mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg kommen. Das Justiziariat der Universität sah sich aber nicht in der Lage, den Termin wahrzunehmen. Seit dem kam es auch zu keiner weiteren Ansetzung eines Verhandlungstermins. Im Gegenteil: die Universität als Beklagte scheint sich eher auf ein „Aussitzen“ des Verfahrens zu versteifen. Die im April 2007 vom Senat erlassene Bachelor-Master-Rahmenstudienordnung solle Fehler des offenbar rechtswidrigen Belegpunktesystems heilen, argumentiert die Hochschule seit Mitte des Jahres. Tatsächlich regelt die Bachelor-Master-Rahmenstudienordnung aber in keiner Weise die beklagten Punkte.

Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren, da die – offensichtlich irrelevante – Bachelor-Master-Rahmenstudienordnung noch nicht von den zuständigen MinisterInnen der Landesregierung gegengezeichnet worden war. Da die entsprechende Ordnung aber inzwischen vom für Schule zuständigen Minister gegengezeichnet wurde, bemühen sich der AStA und der Rechtsanwalt der KlägerInnen um eine Beschleunigung des Verfahrens.Der AStA geht davon aus, dass es im Laufe des Jahres 2008 zu einer Verhandlung kommen wird. Wir erwarten, dass das OVG uns in den Kernfragen recht geben wird und das Belegpunktesystem für unrechtmäßig erklärt.

Unsere Forderungen

Von der Universitätsleitung fordern wir bis dahin eine umfassende Evaluation der mit Belegpunkten arbeitenden Studiengänge, insbesondere im Hinblick auf Gründe und Zahl von Studienabbrüchen und Studiengangwechseln wegen erschöpfter Belegpunktekonten. Die angebliche „Evaluation“ im Rahmen der PULS-Evaluation durch die Hochschulinformationssystem GmbH (HIS) ist nicht nur unzureichend – sie ist ein schlechter Witz. Wir bieten der Hochschulleitung an, mit der Studierendenschaft in einen Diskussionsprozess zur Abschaffung des Belegpunktesystems einzutreten bevor auf dem Rechtsweg die Belegpunkte für rechtswidrig erklärt werden.

Es bleibt dabei: das Belegpunktesystem ist politisch der falsche Weg, rechtswidrig und gehört deswegen abgeschafft! Mehr Infos gibt es unter www.asta.uni-potsdam.de/belegpunkte.

Norbert Müller  [8. Januar 2008]

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