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» presse/presseschau/Viel Zuspruch, aber auch harsche Kritik



Seit einigen Wochen kursiert der Arbeitsentwurf zur 4. Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes an den Hochschulen des Landes. Recht unerwarteter Beifall kam nun von der Studierendenvertretung der Potsdamer Uni (AStA). Die Studierenden begrüßen vor allem die Beibehaltung des allgemeinen Studiengebührenverbotes. Studiengebühren sollen für das Erststudium nicht erhoben werden, heißt es in dem Gesetzentwurf, der den PNN vorliegt. Das novellierte Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.

Allerdings gibt es auch einige Punkte, an denen sich die Studierendenvertreter stoßen. So sei zwar ihrem Anliegen nach rechtlicher Verankerung einer Landeskonferenz der Studierendenschaften Rechnung getragen worden. Doch fordern die Studenten hier noch Nachbesserungen. Auch begrüße der AStA das beibehaltene Statusgruppen-Prinzip für die Gremien der Akademischen Selbstverwaltung. „Dies reicht jedoch nicht aus, um demokratische Mitwirkungsrechte in den Hochschulen zu sichern“, heißt es in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Der AStA spricht sich entschieden gegen eine weitere Stärkung der Hochschulleitungen durch den Gesetzentwurf aus. „Wir lehnen es ab, das wesentliche Aufgaben der Hochschulen nicht demokratisch legitimierten Organen überantwortet werden können“, heißt es in der Stellungnahme, die der AStA-Referent für Hochschulpolitik Malte Clausen mit Kommilitonen verfasst hat.

Ein Dorn im Auge ist den Studierenden schließlich der Paragraf 20 zu den Prüfungsfristen. Der Paragraf sei „absolut nicht tragbar“, da man sich damit von der Objektivität von Prüfungsberwertungen verabschiede. Zudem sehe der Entwurf „etatistische Fristen“ für Prüfungsleistungen vor. Die Neuregelung besagt, dass der Prüfungsanspruch bei studienbegleitenden Prüfungen nach Überschreitung einer Frist von zwei Semestern erlischt. „Lange Studienzeiten sind vor allem die Folge von unzureichenden Studienbedingungen sowie der sozialen Situation vieler Brandenburger Studierender“, kontert der AStA.

Mit scharfer Kritik hatte zuvor schon die Grün-Alternative Liste an der Uni Potsdam (GAL) auf die Frage der Prüfungsfristen reagiert. „Ministerin Wanka will Langzeitstudierende per Gesetz abschaffen“, hieß es von der GAL. Auch die Grünen bemängeln, dass nach dem Entwurf Bachelor-Studierende, die mehr als drei Semester über der Regelstudienzeit studieren, den Prüfungsanspruch verlieren und exmatrikuliert werden müssten. Bei Master-Studierenden beträgt die Überschreitungsfrist nur zwei Semester. Die Fristen gelten nur dann nicht, wenn die Studierenden deren Überschreitung nicht selbst verschuldet haben, etwa bei überbelegten Seminaren. „Diese Regelung kann nur von Bürokraten kommen, die von der Realität an den Hochschulen keine Ahnung haben“, so Björn Ruberg von der GAL. Denn der größere Druck in den neuen Bachelorstudiengängen führe zu erhöhten Abbrecherquoten.

Für die Leitung der Universität Potsdam enthält der Gesetzesentwurf eine Reihe von „Verbesserungen und notwendige Anpassungen“ an die veränderten Bedingungen. Er nehme auch Erfahrungen auf, die an der Universität Potsdam und an anderen Hochschulen des Landes gemacht wurden, so die Unileitung. Insbesondere begrüße Senat und Präsidium die Möglichkeit, die innere Struktur der Universität über die Grundordnung in weiten Teilen selbst zu gestalten.

Auch die Linkspartei sieht einige positive Punkte in dem Entwurf, etwa was die Stiftungsuniversität und das Qualitätsmanagement der Lehre angeht. Allerdings kritisierte Hochschulexperte Peer Jürgens die allgemeine Möglichkeit von Schenkungen für Hochschulen. „Dies würde das Alleinstellungsmerkmal der neuen Stiftungsuniversität Viadrina in Frankfurt/Oder untergraben“. Auch die Idee einer Lehrprofessur lehnt Jürgens ab, hier sei es wichtig, die Gleichberechtigung von Forschung und Lehre nicht aus den Augen zu verlieren.

Die Analyse des AStA im Internet: www.asta.uni-potsdam.de

Quelle: Potsdamer Neuste Nachrichten vom 28.03.2008

Tamás Blénessy  [28. März 2008]

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