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» presse/pressemitteilung/Präsidentin der Universität Potsdam lässt umstrittene Master-Studienordnungen in Kraft treten



AStA prüft juristische Mittel gegen pauschale Zulassungsbeschränkungen

Potsdam – Der Senat der Universität Potsdam hatte auf seiner Sitzung am 21. Februar 2008 der Präsidentin der Universität Prof. Dr. Dr. Sabine Kunst empfohlen, die Zulassungsordnungen für vier Master-Studiengänge nicht in Kraft treten zu lassen. Kern der umstrittenen Zulassungsordnungen aus der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist die Festsetzung einer Bachelor-Abschlussnote von 2,6 als Zulassungskriterium für den entsprechenden Masterstudiengang.

Nun hat Prof. Dr. Dr. Kunst durch ihre Unterschrift die Zulassungsordnungen gegen das eindeutige Votum des Senats – mit lediglich zwei Ja-Stimmen, jedoch sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen – auf ein Jahr befristet in Kraft treten lassen. Die Vertreter der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hatten argumentiert, dass nicht jede/r Bachelor-AbsolventIn „geeignet sei“, ein Master-Studium aufzunehmen. Ungeklärt ist die rechtliche Machbarkeit von feststehenden Abschlussnoten als einzige Zulassungsvoraussetzung zu einem weiterführenden Studium.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Potsdam lehnt dieses Vorgehen der Präsidentin ab. „Schon einmal hatte die Universitätsleitung gegen den Willen des Senats Studienordnungen in Kraft treten lassen. Damit wurde 2004 das Belegpunktesystem an der Universität Potsdam eingeführt, gegen das wir bis heute aussichtsreich klagen“, erläutert Norbert Müller, Referent im AStA. „Auch heute lässt es die Universitätsleitung auf Klagen ankommen, weil es rechtlich höchst bedenklich ist, durch starre Zulassungsregeln Plätze in Studiengängen leer zu lassen. Für Bachelor-Studiengänge gibt es da schon eindeutige rechtliche Vorgaben“, führt Müller weiter aus.

Martin Seiffert, AStA-Referent für Campuspolitik ergänzt: „Es kann doch nicht wahr sein, dass sich die Universität seit Jahren in vielen Studiengängen am Rande ihrer Kapazitäten aufhält, hier aber in einzelnen Studiengängen künstlich versucht, die Studiengänge leer zu halten.“ Darüber hinaus kritisiert Seiffert die Vorgehensweise der Präsidentin: „Dass die Präsidentin den klaren Willen des Senates – das höchste beschlussfassende Organ der akademischen Selbstverwaltung – einfach übergeht, ist ein Zeichen für autokratische Züge in der Hochschulleitung.“

Der AStA der Universität Potsdam fordert die Präsidentin der Universität auf, ihr Vorgehen nochmals zu überdenken. Eine eingehende rechtliche Prüfung der Zulassungsordnungen wird derzeit in Erwägung gezogen.

Tamás Blénessy  [4. April 2008]

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