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» aktuelles/Wohngeldnovelle vom Bundestag beschlossen



Am Freitag, den 25. April 2008, wurde vom Bundestag nach achtmonatiger Verhandlung ein neues Wohngeldgesetz beschlossen. Der abgestimmte Gesetzentwurf enthält eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes, die weit über den Inflationsausgleich hinausgeht. Dennoch ist diese Erhöhung mit einem heftig-bitterem Nachgeschmack verbunden – vor allem für Studierende.

Studierenden-WGs sind ein Haushalt

Denn neben der Erhöhung hat die Bundesregierung es geschafft, eine Änderung des Haushaltsbegriffes dahingehend durchzusetzen, dass in Zukunft alle Wohngemeinschaften, unabhängig von ihrem sozialem Beziehungsstatus, als ein Haushalt gewertet werden. Das bedeutet für Menschen, die in Wohngemeinschaften wohnen, dass sie in Zukunft nur zusammen Wohngeld beantragen dürfen. Ganz konkret bedeutet dass: Ist eine Student/in in einer WG theoretisch wohngeldberechtigt und verdient sein/ihr Mitbewohner/in zu viel Geld, erhält BAföG oder weist sonstige Gründe für die Ablehnung von Wohngeld auf, bekommt der/die beantragende Student/in keinen Cent.

In Zukunft haftet eine WG auch gemeinschaftlich vor dem Wohngeldamt. Das heißt, dass alle Mitglieder der WG für zu unrecht erhaltenes Wohngeld haftbar sind. Auch eine Auskunftspflicht über das Leben der MitbewohnerInnen wird zukünftig traurige Realität beim Wohngeldamt sein.

Unserer Einschätzung nach ist diese Form der Zwangszusammenlegung von Haushalten, die zufällig den selben Wohnraum nutzen, weder gerecht noch zeitgemäß. Offenbar hat die konservative große Koalition im Bund nicht verstanden, dass man auch zusammenleben kann, ohne sich ein Konto zu teilen.

Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft.

Ronny Besançon  [28. April 2008]

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