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» themen/sozialpolitik/Aktuelles zu den Belegpunkteklagen und Tipps für Betroffene



Die Normenkontrollklage gegen das Belegpunktesystem

Die Belegpunkteregelung wurde von betroffenen Studierenden in ihrem jeweiligen Studiengang (u. a. Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Geschichte) im Jahr 2006 zum Anlass genommen, mit Unterstützung des AStA und der GEW Brandenburg eine Normenkontrollklage durchzuführen.

Gegen Ende des Jahres 2008 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, eine der Klagen aus formalen Gründen Recht zu geben, da die Universität Potsdam Auflagen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur nicht umgesetzt hatte, was bis zu 40 Studienordnungen betreffen sollte.

Dennoch wurden die Klagen vom Gericht letztendlich abgewiesen. Die Belegpunkteregelungen würden – dem Gericht zufolge – zwar einen Eingriff in die Ausbildungsfreiheit darstellen, wie von Klageseite behauptet, aber im Rahmen des Leistungspunktesystems seien sie durch das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) gedeckt.

Man ließ sich jedoch berechtigterweise nicht entmutigen und stellte den Antrag auf Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der dann Anfang 2010 auch erfolgreich war. Die Revision ist jetzt zugelassen, die Klage damit in der zweiten Instanz.

Zu den Hintergründen der Klage: belegpunkte.

Weitere Klagen im Zusammenhang mit dem Belegpunktesystem

Des Weiteren wurde auch gegen die Belegpunkteregelung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft geklagt. Auslöser war eine Exmatrikulation aufgrund von aufgebrauchten Belegpunkten. In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls geklärt werden, ob die Universität Potsdam verpflichtet ist, ein allgemeines Akteneinsichtrecht zu gewähren. Das Verfahren endete erstinstanzlich leider mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid.

Eine andere Klage wurde gegen die Belegpunkteregelung im Bachelor-Zweitfach Religionswissenschaften angestrengt. Hierbei ging es um die Frage, ob Kurse als „nicht bestanden“ benotet werden dürfen, wenn Studierende mehr als zwei mal bei der Veranstaltung gefehlt hatten. Die bisherige Praxis der Universität ist, ein erfolgreiches Bestehen der Kurse bei mehrmaligem Fehlen nicht mehr zuzulassen und diese als „nicht bestanden“ zu bewerten. Das Verfahren ist noch anhängig. Das erstinstanzliche Verfahren endete leider ebenfalls mit einem ablehnenden Widerspruchbescheid, deshalb wurde die Klageschrift beim Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

Wir danken unserer Prüfungsrechtsberaterin Susen Werner für Ihre Zuarbeit in Fragen der drei Belegpunkteverfahren.

Ein schnell entschiedener Widerspruch und die aktuelle Situation an der Uni

Im Zusammenhang mit einer Exmatrikulation aufgrund von aufgebrauchten Belegpunkten gibt es auch positive Beispiele zu vermelden, wie Studierende relativ schnell zu ihrem Recht verholfen wurde. So legte z. B. ein betroffener Studierender mit dem GEW-Rechtsschutz Widerspruch gegen seine Exmatrikulation ein und bekam innerhalb eines Monats mitgeteilt, dass die Universität Potsdam diesem durch eine Eilentscheidung der für sein Studienfach zuständigen Fakultät entsprach, indem die Belegpunkte mal schnell aufgestockt wurden. Tragisch ist jedoch, dass diejenigen, die in ähnlich gelagerten Fällen keinen Widerspruch einlegten und sich wehrten, ihre Exmatrikulation vollzogen. Siehe dazu: hier.

Die Universität Potsdam hat im Juni 2008 begrüßenswerter Weise proklamiert, das Belegpunktesystem abzuschaffen und eine geeignetere Rahmenprüfungsregelung zu schaffen. Jedoch gelten die Studienordnungen, die noch endliche Belegpunkte vorsehen, für die jeweils danach eingeschriebenen Studierenden erstmal weiter.

Daher der Tipp, solltest auch Du von einer Exmatrikulation aufgrund eines zu geringen „Restguthabens“ an Belegpunkten betroffen sein: Nimm Kontakt mit unserer Prüfungsrechtsberatung (pruefungsrecht@asta.uni-potsdam.de) auf und lege erstmal Widerspruch ein.

Dieser Text ist nach bestem Wissen und Gewissen von Malte J. Jacobs & Enrico Schicketanz, Referenten für Sozialpolitik im XIII. AStA der Universität Potsdam, erstellt worden.

Enrico Schicketanz  [28. Juni 2010]

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