Logo

» aktuelles/Widerspruch einlegen gegen Einschränkung der SQ-Wiederholung in BWL/VWL



Liebe Studierende,

dieser Hinweis betrifft Studierende, welche einen Zwei-Fach Bachelor mit Hauptfach BWL oder VWL belegen und vor dem Wintersemester 2009/2010 immatrikuliert wurden. Alle anderen Studierenden sind nicht betroffen.

In der letzten Zeit hat das Modul Mathematik I für BWL und VWL schon fuer viel Verwirrung gesorgt. Aushaenge der Fakultaet kuendigten an,  dass diese Pruefung nunmehr nur noch maximal zweimal wiederholt werden
koenne (siehe Ankündigung vom 23.09.2010 auf http://bwl-up.de/).

Diese Information leitete sich daraus her, dass seit September 2009 die Bachelor-Master-Rahmenordnung (BAMA-O) solche Wiederholungsmodalitaeten vorsieht und daher der zuvor ungeregelte Bereich der Pruefungswiederholungen in den Schluesselqualifikationen (u.a. eben Mathematik I für Betriebs- und Volkswirte) so neu geregelt werden musste.

Die Studienordnungen fuer beide Faecher von 2006 sehen eine solche Regelung noch nicht vor.

Die Unileitung hat angekuendigt, dass Studierende, welche mit den anstehenden Mathematikpruefungen ihre 3. Moeglichkeit ausschoepfen und die Pruefung nicht bestehen, exmatrikuliert werden. Grund dafuer ist das endgueltige, weil 3malige, Nichtbestehen einer fuer das Studium BWL/VWL Hauptfach verpflichtenden Schluesselqualifikation.

Studierende, die vor dem Wintersemester 2009/2010 immartrikuliert wurden sollten Widerspruch gegen die Beschränkung der SQ-Wiederholungsmöglichkeiten einlegen, wenn sie noch Wiederholungensmöglichkeiten bei ihren Schlüsselqualifikationen brauchen. Wir haben dafür zwei Muster vorbereitet.

Wichtig: Widersprüche müssen schriftlich, also mit eigenhändiger Unterschrift, und am besten per Einschreiben an die Uni geschickt werden.

Falls Studierende, die vor 2009/2010 immatrikuliert wurden, nach Nichtbestehen der Klausur einen Exmatrikulationsbescheid bekommen, raten wir DRINGEND dazu, sich mit uns (siehe unten, bitte an alle Adressen schreiben) in Verbindung zu setzen und schnellstmöglich Widerspruch gegen die Exmatrikulation einzulegen.

wichtig: die oben aufgeführten Musterwidersprüche sind KEINE Widersprüche gegen eine Exmatrikulation, sondern gegen die Änderung der Prüfungsmodalitäten. Das heißt: Musterwidersprüche jederzeit VOR einer Exma nutzen, NACH einer Exmatrikulation sind individuelle Widersprüche nötig. Dazu wie gesagt an uns wenden.

Mit freundlichen Gruessen,

Birte Kranz (FSR Wirtschaftswissenschaften): bkranz@uni-potsdam.de
Jakob Weissinger (AStA): campuspolitik@asta.uni-potsdam.de
Matthias Wernicke (AStA): pruefungsrecht@asta.uni-potsdam.de

Matthias Wernicke  [19. März 2011]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang


8 Antworten zu “Widerspruch einlegen gegen Einschränkung der SQ-Wiederholung in BWL/VWL”

  1. Jennifer sagt:

    An welche Adresse soll der Widerspruch geschickt werden?

    Mfg Jennifer

  2. Siem sagt:

    Universität Potsdam
    Der Präsident
    Dezernat für Studienangelegenheiten, Prüfungsamt
    Am Neuen Palais 10, Haus 8
    14469 Potsdam

    KORREKT?

      • Björn sagt:

        Hallo allerseits,

        da die Adresse heute morgen nicht online zu finden war, habe ich jetzt das Widerspruchsmuster an die Universität Potsdam , Prüfungsamt an obengenannte Adresse verschickt ( allerdings ohne „Der Präsident“ und „Haus 8“ – aber das wirdja nicht weiter tragisch sein ,oder ) .

        Mit freundlichen Grüßen

        Björn Gebauer

  3. philipp sagt:

    jetz ma ne dumme frage: ich hab 3 mal geschrieben und bin 3 mal durchgefallen… in meiner leistungsübersicht steht aber nichts von „endgültig“… wie flink sind die beim exmatrikulieren?

    • Jakob W sagt:

      wenn du vor 2009/2010 immatrikuliert wurdest, kann es sein, dass demnächst ein exmabescheid kommt. ob im PULS dann „endgültig nicht bestanden“ steht weiß ich gar nicht.
      bitte geh generell wie oben beschrieben vor. als vor 2009/2010 immatrikulierter ist der widerspruch ja sehr aussichtsreich.
      Wir hoffen ja, dass die Uni durch den Druck und die Gespräche auch davon absieht und dich so oft wiederholen lässt wie du willst. mit dem oben angeführten vorgehen bist du aber für alle eventualitäten vorbereitet.

      wenn du nach 2009/2010 immatrikuliert wurdest hast du eigentlich noch den freischuss aus dem ersten semester.