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5.-7. Juli 2011 – Gremienwahlen an der Universität Potsdam

In wenigen Wochen habt ihr alle von Dienstag den 5. bis Donnerstag den 7. Juli die Möglichkeit, von einem elementaren Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen – und an den Gremienwahlen 2011 an der Universität Potsdam teilzunehmen!

Wer oder was wird denn da gewählt?

Festhalten! Mindestens drei Stimmzettel gibt es auszufüllen, einer wichtiger als der andere! Warum so viele?

Gewählt werden die wesentlichen Organe der Studierendenvertretung. Da ist zum einen das Studierendenparlament (StuPa), das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Dieses setzt sich aus 27 Mitgliedern zusammen, die alle jährlich neu gewählt werden – also auch in diesem Jahr, und zwar anfang Juli!

Außerdem habt ihr die Chance, die beiden studentischen Vertreter/innen im akademischen Senat zu bestimmen! Darüber hinaus entscheidet ihr auch darüber, welche eurer Kommilitonen ihr in die Fakultätsräte entsenden wollt, und zwar an allen 5 Fakultäten der Uni Potsdam!

Und was ist mit dem AStA?

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) wird nicht direkt von den Studierenden gewählt, sondern vom StuPa, und zwar in seiner neuen Zusammensetzung nach dieser Wahl. Das kann ein paar Tage oder ein paar Wochen dauern, je nachdem wie schnell sich im neuen StuPa eine Mehrheit findet! Bis dahin seid ihr aber nicht ohne Vertretung, denn der alte AStA, bleibt noch so lange im Amt bis der neue gewählt worden ist.

Der AStA verwaltet auch stellvertretend für die Studierendenschaft die Gelder, die für ihre Selbstverwaltung aufgebracht werden. Das sind immerhin für jeden Studierenden 10 Euro pro Semester, also 400.000 Euro im Jahr! Nicht zuletzt deswegen könnte es euch wichtig sein, dass ihr wählen geht, weil so könnt ihr mitentscheiden wer euer Geld ausgibt.

Dufte! Wen kann ick wählen?

Eine vollständige Aufzählungen der antretenden Listen findet ihr nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist.

Dürfen alle wählen?

Wählen dürfe alle an der Universität Potsdam eingeschriebenen Studierenden. Dabei habt ihr 3 Stimmen bei der Wahl zum Studierendenparlament, die ihr frei unter allen antretenden Kandidat/innen verteilen dürft. Es kann jedoch nicht mehr als eine Stimme pro Kandidat/in abgegeben werden.

Die Sitzverteilung nach der Wahl ermittelt sich aus den Stimmenanteilen der Listen, die sich wiederum logischerweise aus den Stimmen ihrer Kandidat/innen addiert.

Bei der Senatswahl habt ihr zwei Stimmen, für die das gleiche gilt wie oben.

Super, nix wie hin! Nur wo?

Gewählt wird an allen Standorten. Dein “Wahlbezirk” ist dabei der Campus, an dem Dein (erstes) Hauptfach angesiedelt ist.

Die Wahllokale:

  • Juristische Fakultät und Wirtschafts-und Sozialwissenschaftliche Fakultät:
    Universitätskomplex III (Bereich Griebnitzsee) Haus 6, Foyer
  • Humanwissenschaftliche Fakultät und Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:
    Universitätskomplex II (Bereich Golm) Haus 5, Erdgeschoss
  • Philosophische Fakultät, Zentrales Briefwahllokal fuer Studierende aller Fakultäten:
    Universitätskomplex I (Am Neuen Palais) Haus 8, Professorenmensa

Na denn viel Spaß beim Wählen, und weitersagen nicht vergessen!

awsadmin  [17. Mai 2011]

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