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Wahl des Studierendenparlaments der Universitaet Potsdam im Sommersemester 2011

Der Studentische Wahlausschuss (StWA) der Universitaet Potsdam macht die Wahlen zum Studierendenparlament nach § 60 des Gesetzes zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg (BbgHG) vom 18. Dezember 2008 (GVBl. I S. 318), i.V.m. der Satzung der Studierendenschaft der Universitaet Potsdam vom 13. Juli 2005 (AmBek UP 2005 S. 637) und der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universitaet Potsdam vom 06.Dezember 2005 (AmBek UP 2/2007 S. 1) wie folgt bekannt:

1. Terminuebersicht
Auslage der Waehlerverzeichnisse: 10. – 30. Mai 2011
Abgabetermin fuer Wahlvorschlaege: 7. Juni 2011, 12.00 Uhr
Wahltage: 5. Juli, 6. Juli und 7. Juli 2011

2. Wahltage / Wahllokale fuer die allgemeine Urnenwahl
Die Wahltage sind fuer alle Wahlbezirke einheitlich: Dienstag, der 5. Juli 2011, Mittwoch, der 6. Juli 2011 und Donnerstag, der 7. Juli 2011, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Zur Urnenwahl ist die Stimmabgabe ausschliesslich in den jeweils zustaendigen einzelnen Wahlbezirken moeglich. Die Briefwahl ist an den Wahltagen in jedem der Wahllokale moeglich.
Die Wahlberechtigten koennen an folgenden Orten waehlen:
Juristische Fakultaet und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultaet: Universitaetskomplex III (Bereich Griebnitzsee), Haus 6, Foyer
Humanwissenschaftliche Fakultaet und Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultaet: Universitaetskomplex II (Bereich Golm), voraussichtlich in Haus 28, Foyer
Philosophische Fakultaet, Zentrales Briefwahllokal fuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Studierende aller Fakultaeten
sowie Wahllokal fuer Universitaetsverwaltung, Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und Zentrale Einrichtungen:
Universitaetskomplex I (Am Neuen Palais), Haus 8, Raum 0.75, Naehe Cafeteria

3. Zu waehlende Gremienmitglieder
Fuer das Studierendenparlament sind zu waehlen:
27 Studierende (§ 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Studierendenschaft)
Die Amtszeit beginnt mit der konstituierenden Sitzung des neu gewaehlten Studierendenparlaments.

4. Wahlgrundsaetze und Wahlsystem
Die Vertreter/innen im Studierendenparlament werden von den Studierenden der Universitaet Potsdam in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsaetzen der personalisierten Verhaeltniswahl gewaehlt. Gewaehlt wird nach Listen, die aufgrund gueltiger Wahlvorschlaege aufgestellt werden.

Alle Wahlberechtigten haben die Moeglichkeit zu waehlen, indem sie einen oder mehrere sich Bewerbende aus einer oder mehreren Listen ankreuzen, jedoch hoechstens 3 (drei) Bewerbende. Stimmenhaeufung ist unzulaessig.

Die Sitze fuer die einzelnen Listen werden nach dem Hare-Niemeyer-Zaehlverfahren verteilt. Die danach auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werden den in den Listen aufgefuehrten Kandidierenden in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Die Wahlleitung entscheidet bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Listen ueber die Zuteilung des
letzten Sitzes durch Los.

Bei Stimmengleichheit innerhalb einer Liste ist die Reihenfolge der Liste massgebend. Werden fuer das Studierendenparlament zu wenige Kandidierende aufgestellt oder hoechstens doppelt so viele, wie das Studierendenparlament Sitze hat, so findet die Wahl zum Studierendenparlament als einfache Personenwahl mit drei Stimmen statt. Danach haben die Wahlberechtigten die Moeglichkeit, eine oder mehrere Kandidierende anzukreuzen, jedoch insgesamt nur 3 (drei). Stimmenhaeufung ist erlaubt.

Die Sitze werden nach der Zahl der erreichten Stimmen zugeteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Alle danach nicht zum Zuge gekommenen Personen mit gueltigen Stimmen sind in absteigender Reihenfolge nach der von ihnen erreichten Stimmenzahl in die Reserveliste aufgenommen.

5. Wahlberechtigung und Waehlbarkeit
Wahlberechtigt und waehlbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Universitaet Potsdam nach § 5 Abs. 1 Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft. Die Zuordnung jedes Studierenden zu einem Wahlbezirk richtet sich nach dem ersten Studienfach. Studierende, die Mitglieder mehrerer Fakultaeten sind, haben bis zum 30. Mai 2011, 12.00 Uhr die Moeglichkeit, dem StWA gegenueber eine formlose Erklaerung abzugeben, dass sie in einer anderen Fakultaet als der in
Satz 1 festgelegten waehlen wollen.

6. Auslage der Waehlerverzeichnisse
Wahlberechtigte duerfen nur waehlen, wenn sie im Waehlerverzeichnis ihres Wahlbezirkes gefuehrt werden. Die Waehlerverzeichnisse werden vom 10. – 30. Mai 2011 in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr ausgelegt im zentralen Wahlbuero in der Geschaeftsstelle des allgemeinen Wahlausschusses, Am Neuen Palais, Haus 09, Raum 1.Z10, Tel. 977 1771 sowie dezentral jeweils in der Dekanatsverwaltung der Fakultaet.

Alle Wahlberechtigten koennen bis zum 30. Mai 2011, 12:00 Uhr, Einwendungen gegen das Waehlerverzeichnis geltend machen und Erklaerungen zur Fakultaetszugehoerigkeit abgeben. Nach Ablauf dieser Frist kann die Unrichtigkeit des Waehlerverzeichnisses nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung. Fuer Aufbaustudierende besteht die Moeglichkeit, telefonisch bei der Geschaeftsstelle des Wahlausschusses die Eintragung im Waehlerverzeichnis der jeweiligen Fakultaet zu ueberpruefen.

7. Wahlvorschlaege und Wahllisten

Letzter Abgabetermin:                 7. Juni 2011, 12:00 Uhr

Abgabestelle:
Postfach des StWA, Haus 1, Standort Griebnitzsee, August-Bebel-Str.
89, 14482 Potsdam
(Persoenlich oder durch die Hauspost der Universitaet)

Form:
maschinenschriftlich oder in Blockschrift auf den vorgegebenen Vordrucken, die im Buero des AStA zu erhalten sind oder auf dieser Seite demnächst abrufbar sind:
http://www.asta.uni-potsdam.de/wahlen12011

Mit der eigenhaendigen Unterschrift (KEINE Kopien oder Scans) auf dem Wahlvorschlag erklaert jede einzelne Kandidatin und jeder einzelne Kandidat unwiderruflich, dass sie oder er mit der Nominierung einverstanden und bereit ist, das erstrebte Mandat im Falle einer Wahl anzunehmen.

Jede Wahlliste muss mindestens zwei Kandidierende aufweisen und in endgueltiger Form ohne mehrdeutige Zeichen oder Korrekturen abgegeben werden.

Jede Kandidatin und jeder Kandidat kann sich zur Wahl nur auf einer Wahlliste bewerben; Kandidierende, die auf mehreren Wahllisten genannt sind, werden auf allen Wahllisten gestrichen. Jede Wahlliste soll eine Listenbezeichnung enthalten. Die Wahlliste wird nur von einer Person (dem Listensprecher/der Listensprecherin) unterzeichnet. Die Listensprecher/innen sind Ansprechpartner fuer den StWA. Die Wahlvorschlaege sind nach der Listenplatzierung zu reihen.

8. Pruefung und Veroeffentlichung der Wahlvorschlaege
Die Wahlvorschlaege werden vom studentischen Wahlausschuss geprueft. Spaetestens am 21. Juni 2011 werden die als gueltig anerkannten Wahlvorschlaege vom StWA universitaetsoeffentlich bekannt gegeben.

9. Briefwahl
Alle Wahlberechtigten koennen bis zur Schliessung der Wahllokale schriftlich oder muendlich Briefwahl beantragen. Die Unterlagen hierfuer werden der Antragstellerin oder dem Antragsteller vor der Wahl vom Studentischen Wahlausschuss ausgehaendigt oder uebersandt oder waehrend der Wahl von einem Wahlhelfer uebergeben.

Der Briefwahlumschlag mit den ausgefuellten Wahlunterlagen muss bis zum Ende der Wahlzeit, also spaetestens am 7. Juli 2011, 17:00 Uhr, bei der Geschaeftsstelle des allgemeinen Wahlausschusses Am Neuen Palais, (Adresse s.o.) eingehen oder in einem der Wahllokale abgegeben werden. Verspaetet eingegangene Wahlbriefe werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht beruecksichtigt.

10. Feststellung und Veroeffentlichung des Wahlergebnisses
Die Auszaehlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt universitaetsoeffentlich am 8. Juli 2011, ab 10:00 Uhr, im Senatssaal am Neues Palais. Das Wahlergebnis wird in Form einer Wahlniederschrift bis Montag, 11. Juli 2011, 17 Uhr, universitaetsweit bekannt gegeben. Gegen die Gueltigkeit dieser Wahl kann bis zum 24. Juli 2011, 15:00 Uhr, beim Studentischen Wahlausschuss Einspruch erhoben werden.

Ein Hinweis in eigener Sache: der StWA sucht Auszaehlhelferinnen und Auszaehlhelfer fuer den 8. Juli ab 10.00 Uhr. Es wird eine Aufwandsentschaedigung gewaehrt und auch fuer euer leibliches Wohl beim Zaehlen wird gesorgt sein.

Potsdam, den 28. April 2011

Der Studentische Wahlausschuss
Katharina Leps, Sebastian Brake, Mareike Rohde, Andreas Vick, Thomas Szodruch

Geschaeftsstelle des studentischen Wahlausschusses der Universitaet Potsdam
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
stwa@mail.asta.uni-potsdam.de

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