Logo

» presse/pressemitteilung/Rückmeldegebühren in Berlin verfassungswidrig



P R E S S E M I T T E I L U N G
des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Potsdam

Potsdam, den 29.11.2012

Urteil des BVerfG – Rückmeldegebühren in Berlin verfassungswidrig

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6.11.2012 über die
Verfassungswidrigkeit von Rückmeldegebühren betrifft langfristig
alle Brandenburger Studierende und wird vom AStA der Universität
Potsdam mit großer Freude zur Kenntnis genommen.

Seit dem Sommersemester 2001 verlangt das Land Brandenburg jedes
Semester 51 Euro als sogenannte Immatrikulations- und Rückmeldegebühr.
Gegen diese versteckten Studiengebühren, offiziell getarnt als Verwal-
tungsgebühren, laufen zur Zeit mehrere Musterklagen mit Unterstützung
des AStAs der Universität Potsdam und der Brandenburger Gewerkschaft
Erziehung Wissenschaft (GEW).

„Das BVerfG-Urteil bezieht sich formal lediglich auf die Rückmelde-
gebühren in Berlin, aber es ist abzusehen, dass es auch Einfluss auf
die Rechtssprechung hier in Brandenburg haben wird.“, sagt Referentin
für Öffentlichkeitsarbeit Vivian Reddersen. Gemeinsam mit dem Landes-
ausschuss der Studentinnen und Studenten der GEW verfolgt der AStA
weiterhin die Klage zur Verfassungswidrigkeit dieser Gebühren.
Auch wenn das Verfahren zur Zeit nur sehr schleppend voran kommt,
ist nun vielleicht mit einem baldigen Ergebnis zu rechnen. „Wir hoffen,
dass uns dieses Urteil noch stärkeren Rückhalt im Kampf gegen die un-
soziale und unehrliche Praxis der Erhebung von Studiengebühren in
Brandenburg gibt und wir in absehbarer Zeit damit abschließen können.“,
ergänzt Robert Hofmann, Referent für Hochschulpolitik.
Durch das Urteil könnte diese Praxis, die auch in anderen Bundesländern
üblich ist, grundlegend in Frage gestellt werden.

Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe) fordert seit
Längerem, den Missstand der deutlich überteuerten Verwaltungsgebühr
abzuschaffen, und setzt sich maßgeblich dafür ein, dies auch in der
anstehenden Novelle des BbgHG zu verankern.

Vivian Reddersen  [29. November 2012]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang