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» presse/Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes – Interessen der Studis bleiben größtenteils ungehört



P R E S S E M I T T E I L U N G
des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Potsdam
Potsdam, den 05.06.2013
Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes –
Interessen der Studis bleiben größtenteils ungehört
Der AStA der Universität Potsdam bemängelt den Vorschlag des
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zur
Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG).
Der aktuelle Entwurf berücksichtigt Forderungen, die seit
mehreren Jahren auf dem Tisch liegen, völlig unzureichend.
Zwar sind einige Änderungen als positiv zu bewerten – wie eine
leichte Öffnung der Zulassungsregelungen und die Beteiligung
der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) am Gesetzgebungsverfahren, sowie desweiteren auch die Ermöglichung
von Mensenaustausch zwischen Berlin und Brandenburg – der
Großteil der Forderungen der Studierendenschaften bleibt aber
offenbar ungehört.
So ist beispielsweise eine Zivilklausel im derzeitigen Entwurf
nicht zu finden. „Eine Zivilklausel verpflichtet Lehre und
Forschung der Hochschulen auf friedliche Zwecke, untersagt die
Kooperation mit nicht-zivilen Institutionen und der Rüstungs-
industrie und schreibt zu diesem Zweck die Offenlegung aller
Drittmittel vor, und zwar komplett: Drittmittelgebende, Finanz-
volumen, Zeitraum, Projektverantwortliche, Fragestellung und
Zielsetzung müssen vor Beginn eines Projektes offengelegt
werden.“, erläutert Referent für Antimilitarismus Armin Olunczek.
Eine Zivilklausel war schon vor Monaten sowohl von der BrandStuVe,
als auch von den Studierenden in der Gewerkschaft für Erziehung
und Wissenschaft (GEW), sowie sogar von der regierungsbeteiligten
Linken auf ihrem Landesparteitag gefordert worden.
Desweiteren sieht das BbgHG zwar vor, dass die Hochschulen
keine Studiengebühren erheben, jedoch ist durch verdeckte
Studiengebühren in Form von Immatrikulations- und Rückmelde-
gebühren, Prüfungsgebühren und Gebühren für Eignungsfest-
stellungsverfahren das Lehrangebot nicht kostenfrei. Die
Forderung des AStA nach Abschaffung der 51Euro-Verwaltungs-
gebühr als verdeckte Studiengebühren bleibt bestehen. Auch die Zwangsexmatrikulation von Studierenden aufgrund der Überschreitung
der sogenannten Regelstudienzeit bleibt weiterhin Realität.
„Dabei bleibt die Notwendigkeit der Regelung weiterhin nicht
ersichtlich, die auf diese Weise zu einer reinen Gängelung der
Studierenden gerät.“, so Paul Möller, Koreferent für externe
Hochschulpolitik.
Weiterhin fordert der AStA den Rechtsanspruch auf einen Master-
platz für alle Bachelorabsolvent*innen. Mehr als der berufs-
qualifizierende Abschluss (oder eine gleichwertige Qualifikation)
darf von den Hochschulen nicht verlangt werden. Ebenso muss ein
erweitertes politisches Mandat der Studierendenschaften im BbgHG
niedergelegt werden. „Studierendenvertretungen repräsentieren
eine wesentliche Gruppe innerhalb der Gesellschaft und müssen daher
die Freiheit erhalten, auch diese umfangreichen Belange von Studierenden
zu beeinflussen und zu den relevanten gesellschaftspolitischen
Fragen Stellung zu nehmen.“, erklärt Armin Olunczek.
Um diese und weitere Aspekte der Novellierung des BbgHGs zu beleuchten
und über sie zu diskutieren, veranstaltet die BrandStuVe drei
Konferenzen. Geplant sind die Themen „Wissenschaftliche Zukunft
sichern“, „Demokratie stärken“ und „Soziale Hürden abbauen“. Herzlich
eingeladen sind alle gesellschaftlich und hochschulpolitisch relevanten
Gruppen. Die erste der drei Konferenzen findet am 26. Juni an der
Universität Potsdam statt.

Vivian Reddersen  [5. Juni 2013]

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