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» service/hochschulrechtsberatung/Seminarrauswürfe weiterhin unzulässig!



Liebe Studierende,

Dieser Tage herrscht für viele von Euch Stress, weil unklar ist, ob Ihr Plätze in den Seminaren bekommt, die Ihr braucht. Viele Dozierende geben für Ihre Kurse eine Beschränkung der Teilnehmer_innenzahl auf 15 oder 25 Personen an. Für eine solche Einschränkung gibt es an der Universität Potsdam nach wie vor keine Rechtsgrundlage.

Das bedeutet, dass die Seminarrauswürfe allesamt unzulässig sind. Wenn Ihr dennoch aufgefordert werdet, einen Kurs zu verlassen, tut Folgendes:

1. Sitzen bleiben! Egal, ob die Zulassung bei PULS verweigert wird oder Ihr zum Seminartermin zum Gehen aufgefordert werdet, lasst Euch nicht rauswerfen!

2. Ablehnungsbestätigung unterschreiben lassen! Im AStA-Büro am Neuen Palais oder hier erhaltet Ihr Vordrucke für die Bestätigung der Ablehnung, die durch die Lehrkraft ausgefüllt werden kann. Solltet Ihr dann Schwierigkeiten mit dem BAföG, der Uni oder einem Stipendienwerk wegen Eurer Studienzeit erhalten, könnt Ihr so nachweisen, dass Ihr ohne eigenes Verschulden aus dem Kurs geworfen wurdet.

3. Kontakt zum AStA aufnehmen! Meldet Euch beim AStA und sagt, um welchen Kurs es sich handelt und was passiert ist. Wir versuchen dann, die Kurse durch Druck auf Fakultäts- und Universitätsleitung wieder zu öffnen.

Wenn Ihr Fragen zur Belegung von Lehrveranstaltungen oder dem Seminarrauswurf habt, meldet Euch bei der Prüfungsrechtsberatung unter pruefungsrecht@astaup.de oder telefonisch unter 0331/977 40 42. Die Sprechzeiten der Beratung sind montags 12.00 bis 15.00 und freitags 15.00 bis 18.00 Uhr.

Vincent Heßelmann  [5. Oktober 2015]

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