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Liebe Studis,

viele werden zur Zeit größere Probleme mit ihren Nebenjobs haben. Es werden zur Zeit viele studentische Beschäftigte gekündigt oder einfach durch ihre*n Arbeitgeber*in nicht weiter bezahlt. Aber auch in Zeiten der Corona-Krise gilt das Arbeitsrecht! So muss Euch der*die Arbeitgeber*in grundsätzlich auch bezahlen, wenn der Betrieb geschlossen wurde und kann Euch nicht einfach von jetzt auf gleich vor die Tür setzen. Auch bei der sogenannten „Arbeit auf Abruf“ habt ihr einen Anspruch darauf weiter bezahlt zu werden.

Die DGB-Jugend hat ein FAQ zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen aktuellen Fragen für Studierende aufgesetzt. Dieses findet ihr hier: https://jugend.dgb.de/meldungen/studium/++co++40e68ec6-6a8c-11ea-bae6-525400d8729f

Auch könnt Ihr Euch natürlich gerne an die Jobberatung von AStA und DGB-Jugend wenden, die weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Die Kontaktdaten findet Ihr auf unserer Unterseite.

Bleibt gesund und (hoffentlich) bis bald,

Euer Team der Jobberatung

_jobberatung  [6. April 2020]

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