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» 51€-klage/+++Update 1: Massenklage und FAQs +++



Hallo ihr Lieben, wir erhalten gerade sehr viele positive Rückmeldungen und Feedback von euch bzgl. der 51 Euro Massenklage. Der Zuspruch, den wie erfahren motiviert uns sehr und zeigt uns, dass euch das Thema auch nach fast 20 !!! Jahren immer noch wichtig ist. Danke für eure Beteiligung !

Uns erreichen aber berechtigter Weise auch viele Fragen von euch. Wir arbeiten ehrenamtlich auf Hochtouren, diese Fragen für euch zu beantworten. Hierzu gibt es jetzt diesen Post, in dem wir kontinuierlich eure relevantesten Fragen Updaten werden. Bitte habt aber Geduld mit uns, dass wir vlt. etwas zeitverzögert reagieren. Wir freuen uns euch nun aber Teil 1 der FAQs zu präsentieren:

– Wenn ich über den Prozesskostenfinanzierer klage, was bedeutet das genau und warum behält der Finanzierer etwas ein? : Prozessfinanzierung bedeutet, der Finanzierer beteiligt sich an Rechtsstreitigkeiten anderer, indem er deren Kostenrisiko übernimmt und die organisatorischen und rechtlichen Fragen abwickelt. Ihre tretet eure Forderung an ihn ab und er setzt diese dann durch. Im Gegenzug wird er am Erfolg beteiligt. In unserem Fall sind das 39% des Streitwerts. D.h., wenn ihr bspw. Rückmeldegebühren i.H. von 765 Euro bezahlt habt, würdet ihr 467 Euro rausbekommen, ohne irgendein rechtliches oder finanzielles Risiko einzugehen. Ja, das ist nicht die komplette Summe, aber wir wollen mit diesem „Rundum-Sorglos-Paket“ viele Menschen in die Lage versetzen, sehr einfach Klage zu erheben. Natürlich steht es dir auch frei, selbst zu klagen. Und ja, wir ermutigen euch explizit auch bei kleineren Beträgen diesen Weg zu nutzen, damit es eine echte Massenklage wird und die Landesregierung nicht mit ihrer Strategie des Aussitzens durchkommt! Weitere Fragen beantwortet metaclaims in ihren FAQs: http://www.metaclaims.de/fragen/

– Warum gibt es nur eine Prozesskostenfinanzierung für die Uni Potsdam, aber nicht für die anderen Hochschulen? Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich selber klage? Das hat zwei Gründe: zum einen ist die Gruppe der ehemaligen Studierenden der Uni Potsdam am größten, Metaclaims sammelt viele gleichartige Kleinforderungen, die dann ein großes Gesamtvolumen ergeben, das sie gebündelt geltend machen. Zum anderen spielt die Uni Potsdam eine Sonderrolle, weil der damailige Uni-Präsident weitreichende Aussagen gegen eine Vejährung und zum Klageverzicht getroffen hat. Für die Uni Potsdam liegt bereits ein Verwaltungsgerichtsurteil von 2019 vor, das gute Erfolgsaussichten belegt. Für die anderen Hochschulen in Brandenburg sind die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten noch nicht so weit vorangeschritten, es liegen noch keine Urteile vor.

– Bis wann muss ich meine Unterlagen eingereicht haben, wenn ich den Prozesskostenfinanzierer nutzen will ?(nur Uni Potsdam): Alle Unterlagen müssen bis zum 15.12.2020 bei metaclaims eingegangen sein

– Bis wann muss ich mich bei euch melden, wenn die Unterstützung eures Legal-Teams in Anspruch nehmen möchte? (alle anderen Hochschulen bzw. Uni P auf Wunsch): Bitte ebenfalls bis 15.12.2020 an sammelklage.51euro@gmail.com

– Bis wann muss ich klagen, wenn ich das komplett eigenständig tun möchte? (bspw. ohne Anwalt oder mit eigenem Anwalt): bis 31.12.2020

– Wer seid ihr eigentlich?: Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW setzen sich seit nunmehr 20 Jahren dafür ein, dass die verfassungswidrigen Rückmeldegebühren, die zwischen 2001 und 2008 an allen Brandenburgischen Hochschulen erhoben wurden, zurückgezahlt werden. Hier engagieren sich ehemalige und aktuelle Studierende sowie Unterstützer*innen über Generationen hinweg dafür, dass das von 60 Studierenden vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpfte Urteil endlich anerkannt wird. Wir werden dabei ehrenamtlich unterstützt von einem Legal Team aus 3 Jurist*innen aus Potsdam und Berlin. Bei Fragen könnt ihr euch wenden an sammelklage.51euro@gmail.com oder sprecherinnenrat@mailbox.org

Jonathan Wiegers  [2. Dezember 2020]

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