Der AStA hat sich von mehreren Mitarbeitenden getrennt, nachdem sie versucht hatten, den AStA zu destabilisieren. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Interessen der Studierendenschaft zu wahren. Zudem gab es einen unbefugten Zugriff auf den Server des AStA, was zu Einschränkungen der IT-Dienste führte. Der AStA plant, neue Mitarbeitende einzustellen und die Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Themen umfassen die Zukunft des KuZe, die Reform des Sozialfonds und die rechtliche Beratung für Studierende. Der Personalrat wurde aufgelöst, da der AStA rechtlich nicht als Dienststelle gilt.
Inhaltsverzeichnis:
- Warum waren die IT-Dienste nicht erreichbar?
- Was passiert mit dem KuZe?
- Was ist mit dem FemArchiv?
- Wie geht es mit dem Sozialfonds weiter?
- Wie geht es mit der Rechtsberatung weiter?
- Wie geht es für die Fachschaftsräte weiter?
- Warum wurde der Personalrat “aufgelöst”
- Gutachten zur Personalratsfähigkeit des AStA der Rechtsaufsicht der Universität Potsdam
Warum waren die IT-Dienste nicht erreichbar?
Wir mussten leider feststellen, dass sich Unbefugte in der Nacht vom 16. zum 17. Oktober Zugriff auf den Server des AStA verschafft haben. Dadurch wurde u.a. unautorisiert eine E-Mail von einem AStA-Account an alle Studierenden verschickt.
Das Moderieren von E-Mails an alle Studierenden ist nur dem Vorstand des AStA durch personalisierte Login-Daten gestattet. Hierzu gibt es interne Moderationsrichtlinien, die dabei erfüllt werden müssen. Im Zweifelsfall erfolgt eine Abstimmung auf einer Sitzung des AStA.
Nach dem Versand dieser unautorisierten E-Mail waren die E-Mail-Dienste stark eingeschränkt und Daten auf dem Server nicht abrufbar.
Da zum entsprechenden Zeitpunkt die Zugriffskontrolle nicht sichergestellt werden konnte und nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Schadsoftware auf dem Server installiert wurde, hat sich der AStA zusammen mit den Sicherheitsexperten der Universität Potsdam dazu entschieden, den Server abzuschalten.
Damit verbunden ist jedoch, dass sämtliche E-Mail-Dienste und die Webseite der Studierendenschaft nicht erreichbar waren.
Was passiert mit dem KuZe?
Ihr habt sicher schon davon gehört, dass wir als Arbeitgeber kürzlich gezwungen waren, das Arbeitsverhältnis mit unseren Mitarbeitenden im KuZe aufgrund von schwerem Fehlverhalten aufzulösen.
Daraus resultierte viel Unsicherheit, insbesondere unter den Nutzi-Gruppen des KuZe. Deshalb möchten wir einiges klarstellen:
- Wir wollen das KuZe nicht schließen und auch nicht abschaffen
- Wir wollen schnellstmöglich neue Mitarbeitende für das KuZe einstellen
- Wir wollen keine der Nutzi-Gruppen aus dem KuZe vertreiben. Im Gegenteil ist uns die Zusammenarbeit sehr wichtig, um mit eurer jahrelangen Erfahrung und auch euren Visionen das KuZe als vielfältigen und demokratischen Ort zu fördern.
Auch das Studierendenparlament hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem AStA den Rücken gestärkt und folgenden Beschluss gefasst:
Weiterbetrieb des KuZe und dessen AngeboteDas Kulturzentrum (KuZe) soll weiterbetrieben werden, damit es seinen Beitrag zum kulturellen und sozialen Leben der Studierenden leisten kann. Die Stellen im KuZe müssen zügig nachbesetzt werden. Der rudimentäre Betrieb soll durch das AStA-Referat für das KuZe vorübergehend aufrechterhalten werden. Das Studierendenparlament erkennt sowohl die Zusammenarbeit mit dem ekze e.V . als Betreiberverein der KuZe Kneipe als auch die selbstverwaltete Organisationsstruktur des KuZe an.
Dieser Beschluss unterstreicht die Bedeutung des KuZe für die Studierendenschaft und bestätigt unsere Absicht, das Kulturzentrum als wichtigen Ort des studentischen Lebens zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen unter: No access
Was ist mit dem FemArchiv?
Das Studierendenparlament hat in seiner Sitzung am 3. September 2024 mit Zustimmung aller Listen beschlossen, den Standort des feministischen Archivs in unsere Büroräume am Neuen Palais zu verlegen.
Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass das Archiv geschlossen wird – im Gegenteil! Wir wollen:
- die Öffnungszeiten ausweiten
- den Bücherbestand endlich wieder erweitern, da seit Jahren keine neuen Anschaffungen mehr getätigt wurden.
- und diesen in das zentrale Universitätsbiblotheksleitsystem OPAC einpflegen, damit endlich mehr Studis von diesem wichtigen Projekt erfahren und Ressourcen des Archivs in ihre Ausarbeitungen einfließen lassen können
Leider verweigert uns das Kollektiv bis heute die Herausgabe unserer Bücher.
Wir arbeiten hart daran, dass diesem Zustand möglichst schnell Abhilfe geschaffen wird.
Wir möchte noch einmal klarstellen, dass das FemArchiv uns sehr am Herzen und wir möchten sicherstellen, dass das feministische Archiv für alle Studierenden zugänglich ist.
Wie geht es mit dem Sozialfonds weiter?
Über den Sozialfonds können bedürftige Studierende sich eine anteilige Erstattung des Semesterticketpreises zurückholen. Hier liegen seit 2018 hunderte unbearbeitete Anträge vor. Der AStA hat bereits vor Monaten beschlossen, den Sozialfonds zu reformieren. Die Arbeiten hierzu laufen auf Hochtouren.
Durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einigen Mitarbeitenden kommt es leider zu einer zusätzlichen Verzögerung in der Bearbeitung von eingegangenen Anträgen. Wir werden prüfen, ob wir hier übergangsweise Abhilfe schaffen können, indem Anträge einfacher bearbeitet und genehmigt werden.
Wir halten die Antragsteller*innen hierzu schnellstmöglich auf dem Laufenden und bitten um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wie geht es mit der Rechtsberatung weiter?
Uns ist bewusst, dass die Rechtsberatung für Euch ein wichtiger Bestandteil unseres Services für Studierende darstellt und insbesondere am Anfang des Semesters von hoher Bedeutung ist.
Die Rechtsberatung steht und fällt allerdings nicht mit einer einzigen Person. Wir haben den Arbeitsvertrag aufgelöst, weil die Rechtsberatung für Studierende nur ein kleiner Teil des Aufgabenbereichs unseres angestellten Rechtsanwalts war. Wir haben bereits bei der Aussprache der Kündigung das Angebot unterbreitet, den Vertrag für die studentische Rechtsberatung weiterzuführen.
Leider hat die Person den Termin abgesagt.
Trotzdem soll es weiterhin wie bisher eine kostenlose Rechtsberatung für Studierende geben. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Vertragsanwälte zu reaktivieren bzw. Alternativen zu schaffen. Diese Anwälte können dann themenspezifisch Studierende beraten. Die Beratung erfolgt somit, wie auch bisher, für Studierende kostenlos und wird somit vom AStA auf Kosten der Studierendenschaft getragen.
Wir wollen die Rechtsberatung ausbauen und die Qualität verbessern.
Weitere Infos zur Rechtsberatung: ⚖️Rechtsberatung
Wie geht es für die Fachschaftsräte weiter?
Aufgrund von personellen Kapazitäten und IT-Problemen kommt es aktuell zu Verzögerungen in der Abrechnung.
Wir haben für die Fachschaftsräte eine Unterseite eingerichtet, um euch über die neuesten Entwicklungen zu informieren: 👩🏽🎓Infos für Fachschaftsräte
Warum wurde der Personalrat “aufgelöst”
Der AStA wurde von der Rechtsaufsicht der Universität Potsdam darüber informiert, dass weder der AStA noch die Studierendenschaft eine Personalratsfähigkeit im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) besitzen. Dies basiert auf folgenden Gründen:
- Der AStA gilt nicht als Dienststelle im Sinne des PersVG, da ihm die erforderliche organisatorische Selbständigkeit fehlt.
- Die Hauptaufgaben des AStA - laufende Verwaltung und Vertretung der Studierendenschaft - schließen ihn nach aktueller Rechtsauffassung von der Anwendung des PersVG aus.
Aufgrund dieser rechtlichen Situation musste der bestehende Personalrat aufgelöst werden. Dies bedeutet, dass es mit sofortiger Wirkung keine aktive oder passive Tätigkeit des Personalrats mehr gibt.
Wir möchten betonen, dass diese Entscheidung auf rechtlichen Vorgaben basiert und nicht unsere Wertschätzung für die bisherige Arbeit des Personalrats mindert. Wir sind weiterhin bestrebt, einen konstruktiven und transparenten Austausch mit unseren Mitarbeitenden zu pflegen und ihre Anliegen ernst zu nehmen.
Die betroffenen Personen wurden frühzeitig informiert. Zur Transparenz haben wir uns entschieden, die entsprechende Nachricht zu veröffentlichen.
Betreff: Wichtig Auflösung Personalrat Datum: Fri, 13 Sep 2024 11:09:34 +0200 Von: Leo R. An: PersonalratLiebe Personalratsmitglieder,
wir möchten euch hiermit offiziell darüber informieren, dass wir von der Rechtsaufsicht der Universität Potsdam angewiesen wurden, den bestehenden Personalrat darüber in Kenntnis zu setzen, dass der AStA und die Studierendenschaft keine Personalratsfähigkeit im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) besitzen. Diese Entscheidung basiert auf der rechtlichen Prüfung der Rechtsaufsicht und ist eine Vorgabe, die wir umsetzen müssen.
Konkret bedeutet dies, dass der AStA keine Dienststelle im Sinne des PersVG ist, da ihm die organisatorische Selbständigkeit fehlt, die für die Bildung einer Personalvertretung erforderlich ist. Der AStA erfüllt primär die Aufgaben der laufenden Verwaltung und die Vertretung der Studierendenschaft, was ihn nach der aktuellen Rechtsauffassung von der Anwendung des PersVG ausschließt. In tatsächlicher Konsequenz hieraus gibt es mit sofortiger Wirkung weder eine aktive noch passive Tätigkeit des Personalrats mehr, selbiger gilt mit allen Rechten und Pflichten als nicht mehr existent.
Uns ist bewusst, dass diese Mitteilung möglicherweise Fragen aufwirft, insbesondere da ihr in eurer Rolle als gewähltes Mitglied bzw. Ersatzmitglied für die Mitarbeitenden agiert habt. Auch dies stellt uns vor praktische Fragen, eine Rückabwicklung dürfte allerdings nicht zu befürchten sein und ist auch nicht unser Anliegen. Wir möchten betonen, dass eure Arbeit und eure bisherigen Bemühungen in keiner Weise entwertet werden. Auch wenn die rechtliche Grundlage für einen Personalrat nicht besteht, sind wir weiterhin daran interessiert, in einem konstruktiven und transparenten Austausch mit euch auf der Ebene Arbeitgeber/Mitarbeitende zu bleiben. Eure Anliegen als Mitarbeitende sind uns wichtig und werden auch in Zukunft Gehör finden.
Falls ihr weitere Fragen habt oder einen persönlichen Austausch wünscht, stehen wir euch jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. AStA Vorstand
Gutachten zur Personalratsfähigkeit des AStA der Rechtsaufsicht der Universität Potsdam
§17 Abs 2 BbgHG: Die Studierendenschaft untersteht der Rechtsaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten
Beanstandet die Rechtsaufsicht rechtswidrige Beschlüsse der Studierendenschaft und kommt diese der Beseitigung nicht nach, kann die Rechtsaufsicht die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Zudem darf die Studierendenschaft nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz nur Gelder zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwenden. Da ein Personalrat mit finanziellen Verpflichtungen einhergeht, war es hier wichtig, vorher die Rechtmäßigkeit zu prüfen, um nicht gegen diesen Grundsatz zu verstoßen.