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Erstattung des Semesterticketbeitrages

In besonderen Situationen kann ein Anspruch auf Erstattung des Semesterticketbeitrages bestehen. In welchen Fällen das möglich ist, ist im Semesterticketvertrag vereinbart worden.

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Inhaltsverzeichnis:

  • Anträge aus formalen Gründen
  • Befreiungsgründe
  • Fristen
  • Antragstellung
  • Anträge aus sozialen Gründen:

Anträge aus formalen Gründen

Befreiungsgründe

Alle Informationen zur Erstattung aus formalen Gründen durch das AStA Semesterticketbüro sind in der Ordnung zum Deutschlandsemesterticket der Studierendenschaft der Universität Potsdam (DSemTixO) vom 04. März 2024 festgelegt.

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Ordnungen & Verträge:

DSemTixO vom 4. März 2024137.9KB
2026-02-16_UP Deutschlandsemesterticket_ab SoSe 2026_2 Semester_final_mU.pdf5.8 MiB
2026-02-16_UP Deutschlandsemesterticket_Anlage 2.1_ab SoSe 2026_2 Semester_final_mU.pdf9.1 MiB
‣
Schwerbehinderung (Antrag aus formalen Gründen)
‣
schwere Erkrankung (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Urlaubssemester (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Exmatrikulation (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Widerruf der Immatrikulation (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Immatrikulation im laufenden Semester (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Mehrfachimmatrikulation mit Besitz eines Semestertickets einer anderen Hochschule im
‣
studienbedingter Aufenthalt von mind. 3 zusammenhängende Monaten (im jeweiligen Semester) außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets (Praxissemester, Auslandssemester oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit) (Antrag aus formalen Gründen)
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PROMOTIONSSTUDIERENDE, STUDIERENDE IN ERGÄNZUNGS-, ZUSATZ-, UND AUFBAU-STUDIENGÄNGEN, sowie TEILZEITSTUDIERENDE erhalten ab dem Wintersemester 2024/2025 wieder ein Semesterticket (Deutschlandsemesterticket)!

Fristen

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Frist für die Einreichung von Anträgen:

☀️ 01.03.2026 (für Sommersemester 2026), ❄️ 01.09.2026 (für Wintersemester 2026/2027)

  • Maximale Rückerstattung für 6 Monate möglich, beginnend ab April (SoSe) bzw. Oktober (WiSe)
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Frist für die Einreichung von verspäteten Anträgen:

☀️ 01.04.2026  (für Sommersemester 2026) ❄️ 01.10.2026 (für Wintersemester 2026/2027)

  • Maximale Rückerstattung für 5 Monate möglich, beginnend ab Mai (SoSe) bzw. November (WiSe)
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Letzte Frist (Ausschlussfrist): vier Wochen nach Vorlesungsbeginn

  • Maximale Rückerstattung für 4 Monate möglich.

Anträge aus anderen Gründen sind unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes zu stellen.

  • Dabei ist zu beachten, dass in der Regel nur Anträge gemäß §3 (6) DSemTixO (insbesondere bei schwerer Erkrankung oder Schwerbehinderung) abweichend von den genannten Fristen bearbeitet werden können. In diesen Fällen ist entweder keine Sperrung des Tickets erforderlich oder es liegt ein besonderer Härtefall vor.
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Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand können leider aus Kapazitätsgründe nicht beantwortet werden.

Antragstellung

Alle Anträge müssen online über das Online-Formblatt des AStA gestellt werden. Die benötigten Nachweise sind dabei einzureichen. Dazu gehören:

  • Ein vom AStA bereitgestelltes Formblatt
  • Die Unterschrift auf dem generierten Antragsformular,
  • Der Nachweis der Zahlung des Semesterticketbeitrags,
  • Weitere Nachweise, je nach Grund des Antrags (z. B. Schwerbehindertenausweis, Urlaubssemesterbescheinigung, Nachweis über den Aufenthalt außerhalb des Gültigkeitsbereichs)
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Online-Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets aus formalen Gründen

(falls der Link nicht funktionier https://semtix.astaup.de)

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Die Antragstellung ist nur aus dem Uni-Netzwerk möglich. Nutze dazu das Uni-WLAN oder die VPN-Verbindung.

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Wohin muss ich den Antrag schicken?

Mit Unterschrift per E-Mail an:

📧  semtix.formal@astaup.de

Hinweis: Bitte sendet eure Anträge sowie dazugehörige Unterlagen nicht an antraege@astaup.de, da diese Mailadresse ausschließlich für Projektanträge genutzt wird und nicht an info@astaup.de.

Die Postanschrift lautet:

AStA der Universität Potsdam Semesterticket formal Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam

Anträge aus sozialen Gründen:

🌸Sozialfonds

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