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Erstattung des Semesterticketbeitrages

In besonderen Situationen kann ein Anspruch auf Erstattung des Semesterticketbeitrages bestehen. In welchen Fällen das möglich ist, ist im Semesterticketvertrag vereinbart worden.

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Inhaltsverzeichnis:

  • Anträge aus formalen Gründen
  • Befreiungsgründe
  • Fristen
  • Antragstellung
  • Anträge aus sozialen Gründen:

Anträge aus formalen Gründen

Befreiungsgründe

Alle Informationen zur Erstattung aus formalen Gründen durch das AStA Semesterticketbüro sind in der Ordnung zum Deutschlandsemesterticket der Studierendenschaft der Universität Potsdam (DSemTixO) vom 04. März 2024 festgelegt.

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Ordnungen & Verträge:

DSemTixO vom 4. März 2024137.9KB
2026-02-16_UP Deutschlandsemesterticket_ab SoSe 2026_2 Semester_final_mU.pdf5.8 MiB
2026-02-16_UP Deutschlandsemesterticket_Anlage 2.1_ab SoSe 2026_2 Semester_final_mU.pdf9.1 MiB
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Schwerbehinderung (Antrag aus formalen Gründen)

Schwerbehinderte Personen, die Anspruch auf Beförderung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) haben, sind von der Zahlung des Semestertickets befreit. Voraussetzung ist der Nachweis eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und einer gültigen Wertmarke. Dadurch wird verhindert, dass sie doppelt zahlen müssen, da sie bereits durch den Schwerbehindertenausweis ein Recht auf kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben.

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schwere Erkrankung (Antrag aus formalen Gründen)

Studierende, die aufgrund einer schweren Erkrankung den öffentlichen Personennahverkehr für einen erheblichen Teil des Semesters nicht nutzen können, können eine Rückerstattung beantragen. Voraussetzung ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis über die Schwere und Dauer der Erkrankung. Eine solche Rückerstattung soll die finanziellen Belastungen für Studierende verringern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen das Semesterticket nicht nutzen können.

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Urlaubssemester (Antrag aus formalen Gründen)

Studierende, die ein Urlaubssemester antreten, sind während dieser Zeit nicht verpflichtet, den Beitrag zum Deutschlandsemesterticket zu entrichten.

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Bitte melden Sie ein geplantes Urlaubssemester vorab an die Universität Potsdam (Studienbüro/Studierendensekretariate) während der Rückmeldephase!

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Exmatrikulation (Antrag aus formalen Gründen)

Studierende, die sich im laufenden Semester exmatrikulieren, haben keinen Anspruch mehr auf die Leistungen des Deutschlandsemestertickets und können daher eine Rückerstattung des Beitrags für die ungenutzten vollen Monate beantragen. Der Antrag sollte unmittelbar nach der Exmatrikulation gestellt werden, um die Rückerstattung zu gewährleisten.

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Widerruf der Immatrikulation (Antrag aus formalen Gründen)

Wenn die Immatrikulation nach Beginn des Semesters widerrufen wird, sind die betroffenen Studierenden ebenfalls berechtigt, eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrags zu beantragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie das Ticket noch nicht genutzt haben.

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Immatrikulation im laufenden Semester (Antrag aus formalen Gründen)

Studierende, die sich erst im Laufe des Semesters immatrikulieren, zahlen anteilig den Semesterbeitrag, der das Deutschlandsemesterticket umfasst. Sollte die Immatrikulation später erfolgen, besteht die Möglichkeit, eine teilweise Rückerstattung des Beitrags für die Monate zu beantragen, in denen das Ticket nicht genutzt werden kann.

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Mehrfachimmatrikulation mit Besitz eines Semestertickets einer anderen Hochschule im

Studierende, die an mehreren Hochschulen immatrikuliert sind und bereits ein Deutschlandsemesterticket über eine andere Hochschule im selben Geltungsbereich besitzen, können einen Antrag auf Rückerstattung stellen. So wird verhindert, dass die Studierenden doppelt für die gleiche Leistung zahlen müssen.

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studienbedingter Aufenthalt von mind. 3 zusammenhängende Monaten (im jeweiligen Semester) außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets (Praxissemester, Auslandssemester oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit) (Antrag aus formalen Gründen)

Studierende, die sich aus studienbedingten Gründen (z. B. Praxissemester, Auslandssemester oder Studienabschlussarbeit) für mindestens drei zusammenhängende Monate außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten, können eine anteilige Rückerstattung des Tickets beantragen.

Voraussetzung ist der Nachweis über den Aufenthalt.

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Bitte zahlen Sie zunächst den vollen Semesterbeitrag und stellen Sie anschließend einen Erstattungsantrag beim AStA Semesterticketbüro!

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PROMOTIONSSTUDIERENDE, STUDIERENDE IN ERGÄNZUNGS-, ZUSATZ-, UND AUFBAU-STUDIENGÄNGEN, sowie TEILZEITSTUDIERENDE erhalten ab dem Wintersemester 2024/2025 wieder ein Semesterticket (Deutschlandsemesterticket)!

Fristen

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Frist für die Einreichung von Anträgen:

☀️ 01.03.2026 (für Sommersemester 2026), ❄️ 01.09.2026 (für Wintersemester 2026/2027)

  • Maximale Rückerstattung für 6 Monate möglich, beginnend ab April (SoSe) bzw. Oktober (WiSe)
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Frist für die Einreichung von verspäteten Anträgen:

☀️ 01.04.2026  (für Sommersemester 2026) ❄️ 01.10.2026 (für Wintersemester 2026/2027)

  • Maximale Rückerstattung für 5 Monate möglich, beginnend ab Mai (SoSe) bzw. November (WiSe)
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Letzte Frist (Ausschlussfrist): vier Wochen nach Vorlesungsbeginn

  • Maximale Rückerstattung für 4 Monate möglich.

Anträge aus anderen Gründen sind unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes zu stellen.

  • Dabei ist zu beachten, dass in der Regel nur Anträge gemäß §3 (6) DSemTixO (insbesondere bei schwerer Erkrankung oder Schwerbehinderung) abweichend von den genannten Fristen bearbeitet werden können. In diesen Fällen ist entweder keine Sperrung des Tickets erforderlich oder es liegt ein besonderer Härtefall vor.
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Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand können leider aus Kapazitätsgründe nicht beantwortet werden.

Antragstellung

Alle Anträge müssen online über das Online-Formblatt des AStA gestellt werden. Die benötigten Nachweise sind dabei einzureichen. Dazu gehören:

  • Ein vom AStA bereitgestelltes Formblatt
  • Die Unterschrift auf dem generierten Antragsformular,
  • Der Nachweis der Zahlung des Semesterticketbeitrags,
  • Weitere Nachweise, je nach Grund des Antrags (z. B. Schwerbehindertenausweis, Urlaubssemesterbescheinigung, Nachweis über den Aufenthalt außerhalb des Gültigkeitsbereichs)
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Online-Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets aus formalen Gründen

(falls der Link nicht funktionier https://semtix.astaup.de)

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Die Antragstellung ist nur aus dem Uni-Netzwerk möglich. Nutze dazu das Uni-WLAN oder die VPN-Verbindung.

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Wohin muss ich den Antrag schicken?

Mit Unterschrift per E-Mail an:

📧  semtix.formal@astaup.de

Hinweis: Bitte sendet eure Anträge sowie dazugehörige Unterlagen nicht an antraege@astaup.de, da diese Mailadresse ausschließlich für Projektanträge genutzt wird und nicht an info@astaup.de.

Die Postanschrift lautet:

AStA der Universität Potsdam Semesterticket formal Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam

Anträge aus sozialen Gründen:

🌸Sozialfonds