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Studentische Projekte

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Inhaltsverzeichnis:

  • Welche Projekte fördern wir?
  • Wir fördern:
  • Wir fördern nicht:
  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?
  • Der Finanzplan
  • Projektvorschuss
  • Antrag auf Projektförderung
  • Entscheidungsfindung und Verfahren
  • Bereit für Dein Projekt?
  • Wie läuft das Abrechnungsverfahren?
  • FAQ

Der AStA der Universität Potsdam unterstützt kreative und innovative studentische Projekte, die das Leben an unserer Uni bereichern und zu einer vielfältigen Campusgemeinschaft beitragen. Ob kulturelle Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten oder Bildungsinitiativen – wenn du eine Idee hast, die der Studierendenschaft zugutekommt, kannst du eine Förderung beantragen.

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Rechtsgrundlage ist die Projektförderrichtlinie des AStA:

Projektförderrichtlinie für studentische Projekte98.2KB

Welche Projekte fördern wir?

Gefördert werden Projekte, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Vertretung der Interessen der Studierenden
  • Förderung der politischen Bildung
  • Kulturelle oder soziale Teilhabe der Studierenden
  • Förderung des Hochschulsports

Dabei achten wir besonders auf Projekte, die inklusiv und nachhaltig gestaltet sind. Wichtig ist auch, dass die geförderten Projekte keine kommerziellen Zwecke verfolgen.

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Wir fördern:

  • Projekte zur Vertretung der Interessen der Studierenden
  • Projekte zur Förderung der politischen Bildung
  • Veranstaltungen zur kulturellen oder sozialen Teilhabe der Studierenden
  • Hochschulsportveranstaltungen
  • Projekte mit klarem Bezug zur Studierendenschaft und einem positiven Mehrwert für die Gemeinschaft
  • Öffentlichkeitsarbeit und Werbematerialien, die den AStA als Förderer ausweisen
  • Sachkosten wie Mieten, Materialkosten, Fahrtkosten, die zur Durchführung des Projekts notwendig sind
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Wir fördern nicht:

  • Individuelle Projekte ohne langfristigen Nutzen für die Studierendenschaft
  • Projekte zur Finanzierung von Hochschulgruppen, die an Gremienwahlen teilnehmen
  • Projekte, deren Hauptkosten für den Konsum von Alkohol, Tabak oder ähnlichem entstehen
  • Individuelle Fortbildungen oder persönliche Interessen ohne Mehrwert für die Studierendenschaft
  • Reguläre Ausstattung für Lehrveranstaltungen oder Studienleistungen
  • Werkverträge an Personen, die in studentischen Gremien tätig sind
  • Projekte, die hauptsächlich der individuellen Vorteilsnahme dienen
  • Ausgaben, die durch mangelnde Sorgfalt vermeidbar gewesen wären (z.B. Mahngebühren, Bußgelder)
  • Projekte, deren überwiegende Ausgaben für Speisen und Getränke anf

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim AStA eingereicht werden. Für einen erfolgreichen Antrag benötigst Du folgende Angaben:

  • Kontaktadresse der verantwortlichen Person
  • Beschreibung des Projekts bzw. Konzept
  • Detaillierter Finanzplan mit voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben
  • Höhe des beantragten Zuschusses
  • Erklärung des studentischen Mehrwerts nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG)
💡

Wichtig: Dein Antrag sollte rechtzeitig vor Projektbeginn über die Webseite des AStA eingereicht werden. Außerdem ist es notwendig, den AStA als Förderer in der Öffentlichkeit zu nennen, z.B. durch das Verwenden des AStA LogoAStA Logo auf Werbematerialien.

Der Finanzplan

Ein genauer Finanzplan ist zentral für den Antrag. Er muss alle erwarteten Einnahmen (wie Eintrittsgelder, Eigenbeteiligungen oder andere Förderungen) und Ausgaben (z.B. Mieten, Materialkosten, Fahrtkosten) auflisten. Nur Kosten, die nach der Bewilligung entstehen, können abgerechnet werden.

Projektvorschuss

Falls Du die Ausgaben Deines Projekts nicht vorfinanzieren kannst, kannst Du einen Vorschuss beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der AStA die Förderung bereits bewilligt hat. Beachte bitte, dass Du einen Vorschuss erst abrechnen musst, bevor Du einen weiteren beantragen kannst.

Antrag auf Projektförderung

Schick uns deinen Antrag an antraege@astaup.de. Wir freuen uns schon auf eure Anträge!

Entscheidungsfindung und Verfahren

Der AStA entscheidet in einer Sitzung über alle eingereichten Anträge. Das Finanzreferat prüft dabei, ob Dein Antrag den Förderrichtlinien entspricht und gibt eine Empfehlung an den AStA ab. Sollte Dein Antrag abgelehnt werden, erhältst Du eine schriftliche Begründung und kannst innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Bereit für Dein Projekt?

Wir freuen uns auf Deine Ideen! Reiche Deinen Antrag über die Webseite des AStA ein und bereichere das Campusleben mit Deinem Projekt. Weitere Details findest Du in der Projektförderrichtlinie, die Du ebenfalls auf unserer Webseite findest.

Wie läuft das Abrechnungsverfahren?

Nach dem erfolgreichen Abschluss deines Projekts und der Verwendung der Fördermittel ist eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlich. Dafür benötigst du folgende Unterlagen:

  • Belege und Rechnungen für alle angefallenen Kosten, die mit dem Projekt in Zusammenhang stehen,
  • eine Gesamtübersicht der Ausgaben (aufgeschlüsselt nach Positionen, die im ursprünglichen Antrag angegeben wurden),
  • eine Projektdokumentation, die kurz darlegt, wie das Projekt verlaufen ist und welche Ergebnisse erzielt wurden.

Bitte reiche die Abrechnung spätestens vier Wochen nach Projektabschluss beim AStA-Referat für Finanzen ein. Die Prüfung der Abrechnung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Abrechnung vollständig und korrekt sein, werden die Fördermittel gemäß den Vereinbarungen ausgezahlt. Falls es Rückfragen oder Unklarheiten gibt, setzen wir uns mit dir in Verbindung

Alle Abrechnungsdokumente findest du hier: 💶Abrechnungen

FAQ

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Wer kann einen Förderantrag stellen?

Studierende der Universität Potsdam können finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie gemeinsam ein Projekt oder eine Veranstaltung organisieren. Auch andere Gruppen können im Ausnahmefall eine Förderung erhalten, wenn das Projekt den Studierenden zugutekommt.

‣
Wie hoch kann die Förderung sein?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Umfang und Art des Projekts. Sie darf 1.500 € nicht überschreiten. Die beantragten Mittel sollten dabei angemessen und nachvollziehbar sein.

‣
Kann ich mehrere Anträge für unterschiedliche Projekte stellen?

Ja, es ist möglich, für verschiedene Projekte separate Anträge zu stellen. Jedes Projekt wird individuell geprüft.

‣
Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?

In der Regel wird über Anträge innerhalb von 14 Tagen entschieden.

‣
Was passiert, wenn mein Antrag unvollständig ist?

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und führen zu Verzögerungen. Du wirst aufgefordert, fehlende Informationen oder Unterlagen nachzureichen.

‣
Kann ich eine Vorauszahlung der Fördermittel erhalten?

Ja, nach der Genehmigung deines Antrags kannst du einen Antrag auf Projektvorschuss stellen.

‣
Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung des Projekts verbunden sind, z. B. Materialkosten, Raummieten, Honorare für externe Referentinnen, Druckkosten etc.

‣
Sind Personalkosten förderfähig?

In der Regel werden keine Personalkosten für die Antragstellerinnen selbst übernommen. Honorare für externe Dienstleisterinnen oder Referentinnen können jedoch förderfähig sein.

‣
Was passiert, wenn das Projekt teurer wird als geplant?

Sollten die tatsächlichen Kosten die geplanten übersteigen, muss dies dem AStA unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Nachförderung ist nicht möglich. Ausgaben dürfen erst nach Genehmigung des Antrags erfolgen.

‣
Kann ich die Fördermittel für andere Zwecke verwenden als im Antrag angegeben?

Nein, die Fördermittel dürfen nur für die im Antrag angegebenen und genehmigten Zwecke verwendet werden. Abweichungen müssen vom AStA vorab genehmigt werden.

‣
Was muss ich bei der Abrechnung beachten?

Alle Ausgaben müssen durch Belege und Rechnungen nachgewiesen werden. Die Abrechnung sollte transparent und nachvollziehbar sein und den im Antrag angegebenen Kosten entsprechen.

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Was passiert, wenn ich die Abrechnung nicht rechtzeitig einreiche?

Bei verspäteter oder fehlender Abrechnung können Fördermittel gekürzt werden.

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Kann mein Projekt auch abgelehnt werden?

Ja, der AStA behält sich vor, Anträge abzulehnen, insbesondere wenn sie nicht den Förderkriterien entsprechen oder unvollständig sind. Zudem sind die Haushaltsmittel begrenzt.

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Wie erfahre ich von der Entscheidung über meinen Antrag?

Du erhältst eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail über die Entscheidung deines Antrags.

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Was ist ein Sachbericht und warum wird er benötigt?

Ein Sachbericht ist eine Beschreibung der Veranstaltung, die den Erfolg und die Reichweite des Projekts darlegt. Dazu können Teilnehmerlisten oder Presseberichte gehören. Der Sachbericht ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Fördergelder ordnungsgemäß verwendet wurden.

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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zum Antrags- oder Abrechnungsverfahren kannst du dich an das AStA-Referat für Finanzen wenden. Wir unterstützen dich gerne bei deinem Anliegen.

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📧 info@astaup.de