Der AStA der Universität Potsdam unterstützt kreative und innovative studentische Projekte, die das Leben an unserer Uni bereichern und zu einer vielfältigen Campusgemeinschaft beitragen. Ob kulturelle Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten oder Bildungsinitiativen – wenn du eine Idee hast, die der Studierendenschaft zugutekommt, kannst du eine Förderung beantragen.
Rechtsgrundlage ist die Projektförderrichtlinie des AStA:
Welche Projekte fördern wir?
Gefördert werden Projekte, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Vertretung der Interessen der Studierenden
- Förderung der politischen Bildung
- Kulturelle oder soziale Teilhabe der Studierenden
- Förderung des Hochschulsports
Dabei achten wir besonders auf Projekte, die inklusiv und nachhaltig gestaltet sind. Wichtig ist auch, dass die geförderten Projekte keine kommerziellen Zwecke verfolgen.
Wir fördern:
- Projekte zur Vertretung der Interessen der Studierenden
- Projekte zur Förderung der politischen Bildung
- Veranstaltungen zur kulturellen oder sozialen Teilhabe der Studierenden
- Hochschulsportveranstaltungen
- Projekte mit klarem Bezug zur Studierendenschaft und einem positiven Mehrwert für die Gemeinschaft
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbematerialien, die den AStA als Förderer ausweisen
- Sachkosten wie Mieten, Materialkosten, Fahrtkosten, die zur Durchführung des Projekts notwendig sind
Wir fördern nicht:
- Individuelle Projekte ohne langfristigen Nutzen für die Studierendenschaft
- Projekte zur Finanzierung von Hochschulgruppen, die an Gremienwahlen teilnehmen
- Projekte, deren Hauptkosten für den Konsum von Alkohol, Tabak oder ähnlichem entstehen
- Individuelle Fortbildungen oder persönliche Interessen ohne Mehrwert für die Studierendenschaft
- Reguläre Ausstattung für Lehrveranstaltungen oder Studienleistungen
- Werkverträge an Personen, die in studentischen Gremien tätig sind
- Projekte, die hauptsächlich der individuellen Vorteilsnahme dienen
- Ausgaben, die durch mangelnde Sorgfalt vermeidbar gewesen wären (z.B. Mahngebühren, Bußgelder)
- Projekte, deren überwiegende Ausgaben für Speisen und Getränke anf
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim AStA eingereicht werden. Für einen erfolgreichen Antrag benötigst Du folgende Angaben:
- Kontaktadresse der verantwortlichen Person
- Beschreibung des Projekts bzw. Konzept
- Detaillierter Finanzplan mit voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben
- Höhe des beantragten Zuschusses
- Erklärung des studentischen Mehrwerts nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG)
Wichtig: Dein Antrag sollte rechtzeitig vor Projektbeginn über die Webseite des AStA eingereicht werden. Außerdem ist es notwendig, den AStA als Förderer in der Öffentlichkeit zu nennen, z.B. durch das Verwenden des AStA Logo auf Werbematerialien.
Der Finanzplan
Ein genauer Finanzplan ist zentral für den Antrag. Er muss alle erwarteten Einnahmen (wie Eintrittsgelder, Eigenbeteiligungen oder andere Förderungen) und Ausgaben (z.B. Mieten, Materialkosten, Fahrtkosten) auflisten. Nur Kosten, die nach der Bewilligung entstehen, können abgerechnet werden.
Projektvorschuss
Falls Du die Ausgaben Deines Projekts nicht vorfinanzieren kannst, kannst Du einen Vorschuss beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der AStA die Förderung bereits bewilligt hat. Beachte bitte, dass Du einen Vorschuss erst abrechnen musst, bevor Du einen weiteren beantragen kannst.
Antrag auf Projektförderung
Entscheidungsfindung und Verfahren
Der AStA entscheidet in einer Sitzung über alle eingereichten Anträge. Das Finanzreferat prüft dabei, ob Dein Antrag den Förderrichtlinien entspricht und gibt eine Empfehlung an den AStA ab. Sollte Dein Antrag abgelehnt werden, erhältst Du eine schriftliche Begründung und kannst innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Bereit für Dein Projekt?
Wir freuen uns auf Deine Ideen! Reiche Deinen Antrag über die Webseite des AStA ein und bereichere das Campusleben mit Deinem Projekt. Weitere Details findest Du in der Projektförderrichtlinie, die Du ebenfalls auf unserer Webseite findest.
Wie läuft das Abrechnungsverfahren?
Nach dem erfolgreichen Abschluss deines Projekts und der Verwendung der Fördermittel ist eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlich. Dafür benötigst du folgende Unterlagen:
- Belege und Rechnungen für alle angefallenen Kosten, die mit dem Projekt in Zusammenhang stehen,
- eine Gesamtübersicht der Ausgaben (aufgeschlüsselt nach Positionen, die im ursprünglichen Antrag angegeben wurden),
- eine Projektdokumentation, die kurz darlegt, wie das Projekt verlaufen ist und welche Ergebnisse erzielt wurden.
Bitte reiche die Abrechnung spätestens vier Wochen nach Projektabschluss beim AStA-Referat für Finanzen ein. Die Prüfung der Abrechnung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Abrechnung vollständig und korrekt sein, werden die Fördermittel gemäß den Vereinbarungen ausgezahlt. Falls es Rückfragen oder Unklarheiten gibt, setzen wir uns mit dir in Verbindung