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» 51€-Klage


Universität weigert sich weiterhin rechtswidrige Gebühren zurückzuzahlen [22. Mai 2019]

PRESSEMITTEILUNG: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 29. März 2019 über die verfassungswidrige „Rückmelde- und Verwaltungsgebühr“ hat die Universität Potsdam nun Berufung eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte der ehemaligen Studierenden der Universität Potsdam die Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Gebühren in voller Höhe zugesprochen. Dies gab der Präsident Oliver Günther auf der Sitzung des akademischen Senats am 15.05.2019 bekannt.

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AStA greift Hochschulprüfungsverordnung vor Gericht an [28. Mai 2015]

Mit Antrag vom 26. Mai 2015 hat der AStA der Universität Potsdam die Normenkontrolle über die brandenburgische Hochschulprüfungsverordnung vom 4. März 2015 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingeleitet. Beantragt wird die Aufhebung der Verordnung als formell rechtswidrig, da die Beteiligungspflicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) gegenüber der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BrandStuVe) nicht berücksichtigt wurde.

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