Logo

» 51€-klage/Universität weigert sich weiterhin rechtswidrige Gebühren zurückzuzahlen



Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 29. März 2019 über die verfassungswidrige „Rückmelde- und Verwaltungsgebühr“ hat die Universität Potsdam nun Berufung eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte der ehemaligen Studierenden der Universität Potsdam die Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Gebühren in voller Höhe zugesprochen. Dies gab der Präsident Oliver Günther auf der Sitzung des akademischen Senats am 15.05.2019 bekannt.

Lennard Gottmann, AStA-Referent für Hochschulpolitik, reagierte empört: „Der AStA der Universität Potsdam verurteilt die Universitätsleitung für ihre Entscheidung scharf. Ein vollkommen legitimes, juristisches Instrument, das in jedem Rechtsstaat zur Verfügung stehen sollte, wird hier zu Farce. Statt den ehemaligen Studierenden, die bereits seit Jahren auf eine Rückzahlung pochen, die Beträge endlich zu erstatten, wird das Verfahren nur unnötig in die Länge gezogen. Dass höhere Gerichte zu einem anderen Urteil kommen, scheint unwahrscheinlich – wie in der Urteilsbegründung des Potsdamer Verwaltungsgerichtes ausgeführt, können sich ehemalige Studierende der Universität Potsdam auf die Aussagen des ehemaligen Präsidenten stützen, wonach die vierjährige Verjährungsfrist erst nach einer Entscheidung des BVerfG im Januar 2017 beginnen könne. Damit ist die Taktik der Hochschulleitung offengelegt: Sie spielt schlicht auf Zeit. Auch dieses Verfahren soll wieder in die Länge gezogen werden, damit die Erinnerung an den Streit verblasst. Ehemalige Studierende sollen durch den Eindruck, dass es sich um einen hohen Aufwand handelt von einer Klage abgeschreckt werden. Dafür investiert die Universität Potsdam hohe Summen in die externen Anwälte, die sie vertreten.

Wer Unrecht getan hat, sollte auch dafür einstehen. Diese einfache Lehre haben offenbar weder die Landesregierung noch die Leitung der Universität Potsdam gelernt. Welcher Eindruck bei den ehemaligen Studierenden entsteht, scheint ihnen egal.“

Pressemitteilung des AStA der Universität Potsdam vom 22.05.2019

Tags: , , , , ,

Lennard Gottmann  [22. Mai 2019]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang