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» wahlen/wahlen2004/Wie wird das Studierendenparlament gewählt?



Es treten Listen zu den Wahlen an. Diese Listen haben eine Personalreihenfolge festgelegt (Listenplatz 1 abwärts).

Du hast bis zu drei Stimmen. Die kannst Du auf bis zu drei Personen verteilen. Jede Stimme für eine Person ist auch eine Stimme für die Liste. Du kannst also bis zu drei Listen wählen oder einer Liste bis zu drei Stimmen geben. Allerdings kann eine Kandidatin bzw ein Kandidat nur maximal eine Stimme erhalten.

Es bleibt den WählerInnen überlassen, ob sie keine, eine, zwei oder alle drei Stimmen abgeben. Wichtig ist nur, dass der WählerInnenwille eindeutig erkennbar ist (deutliche Kreuzchen machen).

Ins Studierendenparlament rücken von jeder Liste so viele KandidatInnen ein, wie die Liste Mandate erworben hat. Die endgültige Reihenfolge richtet sich dabei nach der Anzahl der Stimmen, welche die jeweiligen KandidatInnen auf sich vereinigen konnten. So kann also auch eine Kandidatin von Listenplatz 26 auf Listenplatz 1 gewählt werden und zieht auch bei nur drei Mandaten ins Studierendenparlament ein.

Frank Richarz  [18. März 2004]

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