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Protokoll 8.5.2007
Redeleitung: Tobias Dornisch
Protokoll: Björn Ruberg
Anwesende:
AStA:
Tobias Dornisch
Hannes Ortmann
Mariusz Nowak
Björn Ruberg
Franziska Schillert
Gäste: Martin Schütte, Matthias Wernicke
TOP 1 Gäste
Antragsnr.: 1072
Martin Schütte beantragt die Verlängerung des SSL-Zertifikats für den AStA-Server für zwei Jahre.
Kosten: 275 Euro
Titel: Geräte und Ausstattung (515 01)
Abstimmung: 4/0/1
Antragsnr.: 1073
Der AStA-Vorstand beantragt den Abschluss eines Werkvertrages für die Renovierung der Semesterticket-Datenbank.
Kosten: 600 Euro
Titel: Werkverträge (425 10)
Abstimmung: 4/0/1
Antragsnr.: 1077
Odgerel Byambajav beantragt finanzielle Unterstützung für die Ausgestaltung der mongolischen Jurte am Standort Griebnitzsee.
Kosten: 240 Euro
Titel: Studiprojekte (684 01)
Abstimmung: 4/0/1
TOP 2 Protokoll
Abstimmung: 2/0/3 angenommen
TOP 3 Anträge
Antragsnr.: 1071
Bestätigung Vorstandsbeschlusses für eine Lesung im Sputnik
Kosten: 220 Euro
Titel: Studi-Projekte (684 01)
Abstimmung: 2/1/2, angenommen
Antragsnr.: 1074
Bestätigung Vorstandsbeschlusses, Fahrtkosten für Frau von Hasseln zur Eröffnungsveranstaltung Ringvorlesung
Kosten: 50 Euro
Titel: Veranstatlungsetat (541 01)
Abstimmung: 4/0/1
Antragsnr.: 1075
Björn Ruberg beantragt finanzielle Unterstützung für die Eröffnungsfeier der Fahrradwerkstatt im T3.
Kosten: 100 Euro
Titel: Studi-Projekte (684 01)
Abstimmung: 4/0/0
Antragsnr.: 1076
Clas Hasslinger beantragt die Übernahme der Hälfte der Kosten der Verwaltungsgebühren und die Annahme folgenden Vertrages:
„Zahlungsvereinbarung über die Gebühren der Stadtverwaltung vom 02. Oktober 2006
zwischen
dem Allgemeinen Studierendenausschuss
und der
CEBES GmbH
1.Die gesamte Summe der Gebühren des Antrages für bauliche Anpassung an die Anforderungen der Geräuschimmission von 2.216 € werden von beiden Parteien in gleicher Höhe zu gleichen Teilen getragen. Daraus ergibt sich je 1.108 €
2.Die CEBES GmbH überweist der Stadtverwaltung die gesamte Summe und erhält nach beidseitiger Unterschrift dieser Vereinbarung die oben genannte Summe von 1.108 € auf ein von der CEBES GmbH mitgeteiltem Konto.
3.Überdies hinaus, bleibt die Vereinbarung vom …………………………….unberührt. D.h. beide Seiten sind weiterhin unterschiedlicher Auffassung in der „Kneipe“ Frage, wie sie schon in der Vereinbarung vom …………………………… festgestellt worden ist. Regelungen, die damals getroffen worden sind, gelten weiter.
4.Die beidseitige Einigung der geteilten Übernahme der Gebühren ist vielmehr der Ausdruck von beiden Parteien, abschließend die Bearbeitung des Antrages schnell zu gewährleisten und zeigt die Wichtigkeit des Projektes für beide Parteien.“
Begründung:
Da es nicht absehbar war, aufgrund unterschiedlichster Meinung in der
Kneipe-Frage eine komplette Übernahme der Kosten durch den Vermieter zu
erzielen, musste eine Einigung getroffen werden, die Gebühren zu
bezahlen, damit eine Bearbeitung bei der Verwaltung für den Antrag
endlich erfolgen kann. Eine gemeinsame Teilung der Gebühren ist der
einzige Schritt, in der keine Seite, von seinem bisherigen Standpunkt
und der unterscheidlichen Meinung abzuweichen braucht. Es ist somit in
keinster Weise ein Zugeständnis zu einer Seite. Vielmehr ist dies ein
entgegenkommen von beiden Parteien, um möglichst schnell eine
Weiterbearbeitung des Antrages sicherzustellen, der erst bei Bezahlung
vollendet werden kann.
Kosten: 1108 Euro
Titel: Bauliche Unterhaltung KuZe (519 50)
Abstimmung: 3/0/1, angenommen
Sahra Dornick beantragt die Änderung des AStA Protokolls vom 17.4.2007
Kosten: keine
Abstimmung: 0/2/3, abgelehnt
Antragsnr.: 1078
Antrag des Freundeskreis Videoclips auf finanzielle Unterstützung und Plattenplatz auf dem AStA-Server für die Videodokumentation der G8-Proteste.
Kosten: 300 Euro
Titel: Studiprojekte (684 01)
Abstimmung: 4/0/1
Antragsnr.: 1079
Antrag auf Projektvorschuss des FSR Anglistik für eine Exkursion nach Dublin.
Kosten: 1212 Euro
Titel: –
Abstimmung: 4/0/1
Antragsnr.: 1080
Bestätigung eines Vorstandsbeschlusses für eine Anzeige für die Eröffnung der Ringvorlesung in der PNN.
Kosten: 200 Euro
Titel: Veranstaltungsetat (541 01 )
Abstimmung: 4/0/1
Antragsnr.: 1081
Tobias Dornisch beantragt bis zu 400 Euro für die Druckkosten eines Flyers in der Rückmeldeverschickung.
Kosten: 400 Euro
Titel: Veröffentlichungen (531 01)
Abstimmung: 4/0/1
Antragsnr.: 1082
FSR-Lingustik beantragt finanzielle Unterstützung für ein jährlich stattfindes Sommerfest.
Kosten: 600 Euro
Titel: –
Abstimmung: 0/5/0, abgelehnt
Begründung: Fachschaften können Gelder bei der VeFa beantragen und alternativ auf den VeFa-Rücklagefonds zurückgreifen.
Björn Ruberg [16. Mai 2007]
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