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» themen/verkehr/Erstattung des Semestertickets aus sozialen Gründen: noch bis zum 31.07. Antrag stellen!



Liebe Studierende,

gerade zur Zeit fällt vielen von euch die Zahlung der Semestergebühren schwer, da ihnen im Zuge der Pandemie der Job gekündigt wurde, oder die Arbeitsstunden runter gesetzt wurden.

Wenn Ihr dadurch in finanzielle Not geraten seid, oder euer Einkommen auch ohne Corona-Umstände kaum ausreicht um über die Runden zu kommen, dann stellt jetzt einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbetrages des Wintersemesters 2020. Das Semesterticket ist der größte Posten in den Semestergebühren, und kann unter bestimmten Voraussetzungen über den Sozialfonds gefördert werden.

Noch bis zum 31.07.2020 habt ihr die Möglichkeit dazu einen Antrag aus sozialen Gründen zu stellen!

 

Was ist der Sozialfonds?

Der Sozialfonds wird durch Beiträge der Studierenden gemäß der Beitragsordnung der Studierendenschaft eingerichtet. Studierende, denen der Erwerb des Semestertickets finanziell nicht zuzumuten ist*, können das Semesterticket durch den Sozialfonds gefördert bekommen oder können von der Pflicht zur Abnahme des Semestertickets befreit werden.

*Der Erwerb des Semestertickets ist den Studierenden nicht zuzumuten, wenn das monatliche Einkommen im Berechnungszeitraum den Bedarf im Sinne der Abs. 3, 4 und 5 der Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds der Studierendenschaft der Universität Potsdam (SemtixO) nicht überschreitet und sie nicht über Vermögen verfügen.

Regelmäßig mit Beginn des Rückmeldezeitraumes für das Folgesemester kann solch ein Antrag auf Förderung aus dem Sozialfonds wegen besonderer sozialer Härte (Antrag aus sozialen Gründen) gestellt werden:

Antrag für das Wintersemester: Antragszeitraum 15. Juni bis 31. Juli
Antrag für das Sommersemester: Antragszeitraum 15. Januar bis 28. Februar

Der Zeitraum, der als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, ist dabei immer das vorangegangene Semester, sprich das Semester in dem Ihr euch befindet, wenn Ihr einen Antrag für das Folgesemester stellt. Welche Unterlagen für die Berechnung eingereicht werden müssen, ist am Ende des Antrages aufgelistet.

!Wichtig: Der Antrag muss bis zum 31.07.2020 mit Unterschrift beim AStA eingegangen sein, gern auch per E-Mail. Es zählt das Datum des Antragseinganges, nicht das Datum des Poststempels.

 

Bitte beachtet auch, dass eine Erstattung wegen der Nichtnutzung des Tickets aufgrund ausgebliebener Präsenzveranstaltungen über den Sozialfonds nicht möglich ist! Eine Förderung aus dem Sozialfonds können nur Personen erhalten, bei denen eine besondere soziale Härte vorliegt.

 

Auf den Seiten des AStA findet Ihr weitere Informationen.

Die persönlichen Beratungszeiten sind derzeit ausgesetzt. Die telefonische Beratung zu Anträgen aus sozialen Gründen findet jedoch weiterhin statt.

Den Antrag, weitere Informationen und die Beratungszeiten findet ihr hier:

Stelle: Semesterticket Sozialfonds

Antworten auf die häufigsten Fragen findet Ihr hier:

FAQ – Sozialfonds

 

 

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Christin Selicke  [10. Juli 2020]

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