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» Hochschulrechtsberatung



Regelungen wegen des Coronavirus

Die Beratungsangebote des AStA können weiterhin genutzt werden. Allerdings werden keine offenen Sprechzeiten angeboten. Anfragen sollten bitte per Mail an die zuständige Beratung erfolgen. Bei dringenden Fällen würden wir euch darum bitten eine Telefonnummer anzugeben für eventuelle Rückrufe. Wir bitten um Verständnis, dass nicht in jedem Fall Rückrufe möglich sein werden.

Auch bei den Beratungsangeboten suchen wir nach Möglichkeiten telefonische Sprechzeiten anzubieten bzw. je nach Angebot sind bereits telefonische Sprechzeiten eingerichtet. Ihr erreicht die Hochschulrechtsberatung in der nächsten Zeit daher über die eMail-adresse hochschulrecht@astaup.de oder telefonisch zu den Sprechzeiten

dienstags 10.00 – 15.00 Uhr
donnerstags 10.00 – 15.00 Uhr.

 

Beratungen gerne mit Zeitfenster:

jeden Dienstag und jeden Donnerstag jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr

Am Neuen Palais 10 in Haus 22 im Raum 1.25

Termine bitte hier buchen:

https://kuze-potsdam.de/blog/beratungstermine/

 

*Alle Regelungen können je nach Situationslage auch verlängert werden. Als AStA richten wir uns hierbei nach den Regelungen der Universität.

Seit dem 1. April 2009 hat der AStA in sein Beratungsangebot nun auch eine Hochschulrechtsberatung aufgenommen. Dies wurde unter anderem auf Grund der vielen neuen Studienordnungen, resultierend zum Beispiel aus der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, nötig. Weitere große Problemfelder stellen, wie die meisten von Euch sicher mittlerweile auch schon erfahren mussten, die Nichtzulassung in einzelne Kurse oder Komplikationen mit PULS dar.

Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert zuerst oder parallel zu der Anfrage bei uns, die zuständigen Fachbereichsberatungen bzw. das Prüfungsamt oder den jeweiligen Prüfungsausschuss zu kontaktieren. Bestimmte fachspezifische Probleme können dort meistens recht schnell und problemlos geklärt werden.

Für eine persönliche Beratung, welche selbstverständlich vertraulich ist, stehen wir Euch zu den in der Seitenspalte links angegebenen Terminen im Beratungsbüro des AStA Kulturzentrum, Hermann Elflein-Straße 10 (über den Hof, hinten links) zur Verfügung. Dort erreicht ihr uns auch telefonisch zu den Sprechzeiten unter:

0331. 647 10 15.

 

Der AStA arbeitet mit einem auf Hochschulrecht spezialisierten Fachanwalt zusammen.

Wichtige Themenfelder

Allgemeine Fragen:

Einklagen (lest euch vorher bitte den Ablauf einer Einkage hier durch):

Auslaufende Studiengänge (Diplom, Magister, Staatsexamen):

weitere Informationen zum Hochschulsrecht und zum Service-Angebot.

 

Rechtlicher Hinweis:

Alle Informationen und Auskünfte, die in der Hochschulrechtsberatung gegeben werden sind nicht rechtsverbindlich. Es handelt sich bei dieser Form der Beratung lediglich um Tipps von Studierenden für Studierende. Haftungs- und Regressansprüche jeglicher Art sind aus diesem Grund ausgeschlossen.



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