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» FAQ zum Deutschlandsemesterticket



Wer erhält zukünftig ein Deutschlandsemesterticket?
Zukünftig sind Promovierende sowie einige Studierende laut Vertrag des Deutschlandsemesterticket nicht berechtigt, ein Deutschlandsemesterticket zu beziehen:

– Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen,

– Studierende eines Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudienganges oder eines weiterbildenden Studienganges sowie Promotionsstudierende,

– Studierende, die ein Studium mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 Credit Points (Deutschkurs, Studienvorbereitung Brandenburg)

– Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,

Wie liefen die Verhandlungen?

Von der Ankündigungen, dass es die Möglichkeit auf Deutschlandsemesterticket für uns geben kann und wird, über den Erstentwurf des Vertrages bis hin zu den Verhandlungen über die tatsächliche Umsetzung vergingen lediglich fünf Arbeitswochen – kein sehr langer Zeitraum. Aus diesem Grund war es leider nicht möglich, in den Verhandlungen auf Landesebene (gemeinsam mit den anderen Universitäten und Hochschulen im Land Brandenburg), ein besseres Ergebnis für Promovierende und Promotionsstudierende zu erzielen, da die Entscheidungen vorab auf Bundesebene beschlossen wurden. 

 

Wir sehen diese Entwicklung kritisch und teilen an dieser Stelle nicht die Meinung des VBB, dass Promovierende und Promotionsstudierende von der Möglichkeit eines Semestertickets ausgeschlossen sein sollten. Wir treten aktiv dafür ein, dass ab dem kommenden Semester besonders diese Personengruppe wieder als ticketberechtigte Studierende aufgenommen wird. 

 

Warum behalten wir nicht den alten Semesterticketvertrag? 

Der VBB-Vertrag wird auf Grund der Einführung des Deutschlandsemestertickets nicht weiter fortgeführt. Ebenso gäbe es ab dem Sommersemester 2024 keine UPgrade-Ticket mehr (gemeint ist die Zuzahlung zum VBB-Semesterticket, um ein Deutschlandticket zu erhalten). 

 

Was muss ich machen, wenn ein Urlaubs- oder Auslandssemester ansteht?

Da das Semesterticket nun komplett digital wird, hat das auch Auswirkungen auf den Vorgang der Rückerstattung, der vom AStA seit jeher übernommen wird. Bis zum 01. März 2024 besteht für das kommende Semester die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung über unsere Homepage einzureichen:

 

Urlaubssemester: Bitte meldet euch vor Bezahlung des Semesterticketbeitrages beim Studienbüro/ Studierendensekretariate und meldet Euer Urlaubssemester dort. Solltet ihr bereits den vollen Betrag überwiesen haben, stellt bitte einen Antrag auf Rückerstattung auf der Webseite des  AStA

Auslandssemester: Bitte bezahlt zunächst den vollen Semesterbeitrag und stellt anschließend einen Antrag auf Rückerstattung auf der Webseite des  AStAs

Alle weiteren Hinweise zur Rückerstattung findet ihr auf der Webseite des AStAs. Bitte beachtet, dass auch wir, aufgrund des neuen Tickets, noch einige technische Umstellungen bewerkstelligen müssen. Wir versuchen, zeitnah alle Anliegen zu bearbeiten. 



 

 

 

Wo erhalte ich das Deutschlandsemesterticket?
Das Deutschlandsemesterticket ist ein digitales Ticket und steht damit nicht als Aufdruck auf der PUCK. Das Deutschlandsemesterticket kann über das Campus-Portal vom VBB abgerufen werden: https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=045a70117ef42fe5aa09cdcb8d01fb3b

Wie melde ich mich im Campus Portal an?
Die Anmeldung erfolgt über den bereitgestellten Link zum Campus-Portal. Nach erfolgreicher Authentifizierung mit dem Geburtsdatum und der Matrikelnummer kann das Ticket genutzt werden 

Für welchen Zeitraum gilt das neue Deutschlandsemesterticket?
Das Deutschlandsemesterticket für das Sommersemester 2024 gilt vom 01.04.2024 bis zum 30.09.2024. Die Laufzeit entspricht dem Semesterticketvertrag. 

Wo ist das Deutschlandsemesterticket nutzbar?
Das Ticket ist deutschlandweit im Nahverkehr gültig, basierend auf den Regelungen des Deutschlandtickets.

Wie kann das Deutschlandsemesterticket abgerufen werden?
Das Deutschlandsemesterticket wird nur als elektronische Fahrkarte ausgegeben – wahlweise als Wallet- oder Web-Ticket. 

Was ist bei der Ticketkontrolle zu beachten?
Zur Nutzung des Tickets ist bei Kontrollen ein amtliches Lichtbilddokument vorzuzeigen. Ein Ausdruck des QR-Codes wird nicht akzeptiert!

Wen und was darf ich beim Deutschlandsemesterticket mitnehmen?
Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Kinder unter 6 Jahren, Kinderwagen und Handgepäck können kostenfrei mitgenommen werden. Die Mitnahme von Personen sowie Fahrrädern ist bundesweit nicht kostenfrei möglich. Im VBB-Gebiet darf ein Hund kostenlos mitgenommen werden.

Muss die PUCK (Studierendenausweis) weiterhin validiert werden? 

Ja, die PUCK muss auch weiterhin validiert werden. Die PUCK ist damit nicht mehr Fahrausweis, aber weiterhin euer Studierendenausweis, der jedes Semester neu zu validieren ist. Auf der Karte fällt nur die Bezeichnung “Semesterticket VBB” weg. Der Semesterzeitraum wird weiterhin aufgedruckt und ist notwendig, damit die Services der Universität Potsdam (Mensa, Bibliothek etc.) genutzt werden können und euch auch extern als Studierende ausweisen können. 

Warum kommen die Informationen erst jetzt und warum dauert es so lange?
Wir haben im Hintergrund in der Zwischenzeit viele Hürden nehmen müssen, um dieses neue Ticket umzusetzen. Wir hätten Euch gerne bereits früher informiert, mussten aber leider noch auf den VBB warten! Daher kommen (erst) jetzt alle wichtigen Informationen. Bitte informiert euch gegenseitig, dass alle Studierenden über das neue Ticket Bescheid wissen! 

Wir haben in den letzten Wochen sehr, sehr viele Zuschriften erhalten. Bitte seht uns nach, dass wir bislang nicht jede einzelne Nachricht beantworten konnten. Wir versuchen möglichst alles abzuarbeiten.

Was ist sonst noch neu?
Wir arbeiten derzeit gemeinsam mit der Universität daran, Informationen zur individuellen Ticketberechtigung in PULS einzupflegen. Auch das Antragswesen (zum Beispiel bei Rückerstattung) soll vereinfacht und modernisiert werden. Bereits jetzt konnten wir einige Vorgänge verbessern und automatisieren. Das Studierendenparlament hat zudem zwei neue Ordnungen erlassen, die den Sozialfonds und das Deutschlandsemesterticket betreffen:
https://www.uni-potsdam.de/de/ambek/index/2024/ausgabe-05/2024-vom-13032024

Warum gibt es keine Alternative zum Digitalen Ticket?
Diese Frage haben wir dem VBB auch mehrfach gestellt und vehement gefordert, dass es zum Semesterstart auch eine Alternative geben muss. Leider sieht sich der VBB derzeit nicht in der Lage, weitere Ticketformen anzubieten. Wir finden das sehr bedauerlich! Sofern Ihr weitere Fragen habt, wendet Euch gerne direkt an den VBB: info@VBB.de. Wir werden nicht locker lassen und uns weiter dafür einsetzen, dass es künftig Alternativen wie bspw. NFC-Chipkarten geben kann. 

Welche Optionen für die Nutzung eines Fahrrads?
Fahrrad Option 1: Wer sein Fahrrad weiterhin in der Bahn mitnehmen möchte, kann sich die passende Monatsfahrkarte beim VBB kaufen. 

Fahrrad Option 2: Wir möchten außerdem auf die Kooperation mit Nextbike by Tier hinweisen, durch die Studierende an der Uni Potsdam jeden Tag drei Stunden kostenlos ein Leihfahrrad nutzen können. In Berlin sind die ersten 30 Minuten kostenlos. Weitere Hinweise zur Nutzung und zu den einzelnen Nextbike Stationen findet ihr auf der Nextbike Webseite zum CAMPUSbike oder in der Nextbike App. Bitte denkt beim Einloggen in die App auch daran, euch als Student:in der Universität Potsdam anzumelden, um die kostenlose Nutzungszeit verwenden zu können. 

Warum sind Promotionsstudierende und Doktoranden:innen vom Ticket ausgeschlossen?
Auch an dieser Stelle liegt es am Vertrag mit dem VBB, dass das Deutschlandsemesterticket nicht allen Studierenden zur Verfügung steht. Als AStA haben wir immer und immer wieder betont, dass auch diese Gruppen zur Studierendenschaft gehören! Der VBB hatte dem AStA zunächst mitgeteilt, dass es eine Vorgabe des Bundes sei, dass die Gruppen nicht berechtigt für das Deutschlandsemesterticket sind. Leider mussten wir feststellen, dass es andere Verkehrsverbünde in Deutschland gibt, die diese Bundesvorgabe entweder nicht haben oder anderweitig interpretiert haben. Auch an dieser Stelle ist die Enttäuschung und der Frust über den VBB sehr groß.

Wie geht es weiter?
Als AStA werden wir in den kommenden Wochen zum Semesterbeginn noch einmal gesondert schauen, an welchen Stellen wir den Druck auf den VBB erhöhen können. Unter anderem laufen derzeit Abfragen über die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten (BLHP) zur Lage an den anderen Universitäten in Brandenburg. Mit Blick auf das Wintersemester 2024/25 werden wir weiter für Verbesserungen beim Deutschlandsemesterticket kämpfen. Dazu würden wir u.a. mit den Promotionsstudierenden einen weiteren Austausch planen – Informationen dazu folgen!

 

Welche Konditionen gelten beim Deutschlandsemesterticket?

Grundsätzlich gilt: Das Deutschlandsemesterticket ist mit dem Deutschlandticket gleichzusetzen. Die Konditionen sind übertragbar. Weitere Informationen sind auch auf der Website des VBB unter dem Thema Deutschlandticket einzusehen. 

 

Muss ich meine PUCK (Studi-Ausweis) weiterhin validieren? 

Ja, die PUCK muss auch weiterhin validiert werden. Auf der Karte fällt nur die Bezeichnung “Semesterticket VBB” weg. Der Semesterzeitraum wird weiterhin aufgedruckt und ist notwendig, damit ihr die Services der Universität Potsdam (Mensa, Bibliothek etc.) nutzen könnt und euch auch extern als Studierende ausweisen könnt. 

 

Wie und wann erhalte ich das neue Ticket?

Ab Ende März wird ein Link zum sogenannten “Campusportal” versendet, wo man sich mit seinen Uni-Zugangsdaten einloggen kann. Nach dem Log-in erhält man dort das Deutschlandsemesterticket – ähnlich wie es bereits beim Upgrade-Ticket üblich war. Anschließend kann man das Ticket über das Campusportal jederzeit abrufen oder in euer Apple Wallet / Google Wallet laden. Genauere Informationen erhaltet ihr, sobald wir euch den Link zum “Campusportal” vom VBB zusenden.  

 

Ich habe momentan ein zusätzliches UPgrade-Ticket. Muss ich das kündigen?

Nein, das Upgrade-Ticket ist nur bis zum Ende des Wintersemesters 2023/24 erhältlich und wird anschließend automatisch gekündigt.

 

Woher weiß ich, ob ich ein Semesterticket erhalte?

Solltet ihr Zweifel haben, ob ihr im Sommersemester 2024 das Deutschlandsemesterticket nutzen könnt, verweisen wir euch auf die Mail des Studierendensekrtariats vom 22.01.2024 mit dem Betreff: “Informationen zur Rückmeldung zum Sommersemester 2024”.
Solltet ihr dort angewiesen werden, den Vollbetrag (also 292,40€ insgesamt) zahlen müssen, könnt ihr das Ticket im nächsten Semester nutzen. 

 

Ich habe/nutze kein Handy. Wie kann ich alternativ das DST nutzen? 

Momentan gibt es noch keine alternative Lösung. Andere Chipkarten (wie noch beim UPgrade Ticket) oder Varianten in Papier werden nicht mehr akzeptiert bzw. ausgegeben. Ein ausgedruckter Screenshot ist ebenfalls nicht zulässig und wird von den Kontrolleuren wie “kein” Ticket gewertet. Ein Anzeigen über euren Laptop ist aber möglich.
Wir haben dem VBB klar gemacht, dass wir mit dieser Lösung nicht zufrieden sind und setzen uns weiter für eine alternative Möglichkeit zum Semesterbeginn ein und werden eine weitere Rundmail senden, falls eine Alternative erarbeitet wurde. Wir halten euch auf dem Laufen! 

 

Ich finde es sehr schade beim DST, dass ich mein Fahrrad nicht mehr mitnehmen kann. Was kann ich jetzt machen?

Wir auch! Wir haben euer Feedback gesammelt, an den VBB weitergeleitet und werden das auch auf Bundesebene anbringen. Leider ist die Fahrradmitnahme durch die Allgemeinen Konditionen des Deutschlandtickets ausgeschlossen. Bei diesem Punkt haben wir auch leider keinen Verhandlungsspielraum beim VBB, die Vorgaben kommen von der Bundesebene (und können bisher auch nur dort neu vereinbart werden).

 

Fahrrad Option 1:Wer sein Fahrrad weiterhin in der Bahn mitnehmen möchte, kann sich die passende Monatsfahrkarte beim VBB kaufen

 

Fahrrad Option 2: Wir möchten außerdem auf die Kooperation mit Nextbike by Tier hinweisen, durch die man als Studi an der Uni Potsdam jeden Tag drei Stunden kostenlos ein Leihfahrrad nutzen kann. In Berlin sind die ersten 30 Minuten kostenlos. Weitere Hinweise zur Nutzung und zu den einzelnen Nextbike Stationen findet ihr auf der Nextbike Webseite zum CAMPUSbike oder in der Nextbike App. Bitte denkt beim Einloggen in die App auch daran, euch als Studis der Universität Potsdam anzumelden, um die kostenlose Nutzungszeit verwenden zu können. 

 

Was ist, wenn ich das DST gar nicht nutzen möchte? 

Für das Deutschlandsemesterticket gilt, genau wie das bisherige Semesterticket, ein Solidaritätsprinzip. Eine “Nichtnutzung” gewährt deshalb keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

Bis wann und aus welchen Gründen kann ich eine DST-Rückerstattung beantragen?

Es gibt einige Gründe, die eine Rückerstattung erlauben. Alle Informationen findet ihr auf der Website des AStA. Bitte beachtet, dass alle Anträge aus formalen Gründen für eine volle Rückerstattung (6 Monate) bis zum 01.03.2024 gestellt werden müssen. 



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