Die Studienstrukturreform als Gelegenheit
Zur Zeit findet im Rahmen des Bologna-Prozesses eine Studienstrukturreform statt, die alle Fächer dazu zwingt, ihre Studienordnung durch eine modularisierte Bachelor-/Masterstudienordnung mit Leistungspunkten zu ersetzen. Die Unileitung versucht diese Gelegenheit zu nutzen, um ein selbstgestricktes Belegpunktesystem einzuführen.
Die Tabelle (siehe PDF) wurde von Norbert Stief, Dezernent für Studienangelegenheiten, zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassender Kommentar: Ute Rühling, Referentin für Fachschaften, AStA UP
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, hat sich vor allem die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät bei den Lehramts-Studienordnungen gegen Belegpunkte entschieden. Die Ausnahme bildet der Studiengang Informatik, der einer der Vorreiter in diesem Bereich ist. Die anderen Fakultäten beziehen bisher keine klare Position, haben jedoch weitestgehend Belegpunkte in die Lehramts-Studienordnungen aufgenommen. Außer den Lehramtsfächern haben nur wenige Fächer Belegpunkte eingeführt. Die Wirtschaftswissenschaften haben ein ganz eigenes System von Bonus- und Maluspunkten, das ähnlich wie die Belegpunkte funktioniert. Für die Magister- und Diplomstudiengänge, die erst in der nächsten Zeit modularisiert werden sollen, ist bezüglich der Belegpunkte noch alles offen.
mehr ...Der Fachschaftsrat Informatik hat aus seiner Sicht die Vor- und Nachteile
von Belegpunkten einander gegenübergestellt.
Wolfgang Severin vom Institut für Informatik beschreibt die Vorteile von Belegpunkten
Im Institut für Informatik wird das Belegpunktesystem seit mehreren Jahren eingesetzt. Es ist für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen inzwischen so vertraut, dass uns erst dieser Reader wieder einmal dazu veranlasste über Vor- bzw. Nachteile nachzudenken. Die Normalität, mit der das System im Institut Anwendung findet, ist sicher in der beiderseitigen Akzeptanz durch Lehrende und Studierende begründet, auch wenn wir wegen der kurzfristigen Anfrage keine repräsentative Befragung dazu durchführen konnten. Der Grundtenor ist: Das Belegpunktesystem hat sich unter den konkreten Bedingungen der Informatikstudiengänge bewährt und wird erfolgreich eingesetzt.
Prof. Krahé und Prof. Kliegl argumentieren ihre Position
Neben der Naturwissenschaftlichen Fakultät – mit Ausnahme des Studiengangs Informatik – hat sich auch der Studiengang Psychologie gegen Belegpunkte entschieden.
Benjamin J. Cieslak vom Fachschaftsrat Romanistik vergleicht Studienordnungen mit Belegpunkten
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Belegpunkte
Für jede Lehrveranstaltung, die man laut Prüfungsordnung besuchen muss, müssen Belegpunkte in Höhe der Leistungspunke eingesetzt werden. Am Anfang eines Studiums steht das Belegpunktekonto zum Beispiel auf 220, das Leistungspunktekonto auf Null. Während das Belegpunktekonto mit jeder Lehrveranstaltung immer kleiner wird, erhöht sich Schritt um Schritt das Leistungspunktekonto. Aber Vorsicht: nur bei einer erfolgreichen Prüfung werden Leistungspunkte vergeben, wer durchfällt, muss seine/ ihre Belegpunkte erneut einsetzen. So erklärt sich die höhere Belegpunkt- als Leistungspunktanzahl. Wer weniger Leistungs- als Belegpunkte hat, hat sein/ ihr Studium endgültig nicht bestanden und wird exmatrikuliert.
Wollt ihr eine Veranstaltung zur Studienstrukturreform oder zum Belegpunktesystem organisieren?
Wenn ihr Hilfe, Infos, Material, … braucht: Schreibt uns, wir helfen euch gerne!
- Beantwortung einer Senatsanfrage zur Hochschulprüfungsverordnung durch den Rektor (Seite 1 von 2)
- Beantwortung einer Senatsanfrage zur Hochschulprüfungsverordnung durch den Rektor (Seite 2 von 2)
- Brief des MWFK zur Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung an den studentischen Senatsvertreter Arne Karrasch (Seite 1 von 2)
- Brief des MWFK zur Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung an den studentischen Senatsvertreter Arne Karrasch (Seite 2 von 2)
- Brief des MWFK zur Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung an den Rektor (Seite 1 von 3)
- Brief des MWFK zur Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung an den Rektor (Seite 2 von 3)
- Brief des MWFK zur Neufassung der Hochschulprüfungsverordnung an den Rektor (Seite 3 von 3)
- Brief des Rektors an den Senat zu studiengebleitenden Prüfungsleistungen und Belegpunkten (Seite 1 von 2)
- Brief des Rektors an den Senat zu studiengebleitenden Prüfungsleistungen und Belegpunkten (Seite 2 von 2)
- Rechtliche Prüfung der BA/MA-Studienordnung des Primarstufenspezifischen Bereichs im Rahmen des Studiums des „Lehramts für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe“ (Seite 1 von 2)
- Rechtliche Prüfung der BA/MA-Studienordnung des Primarstufenspezifischen Bereichs im Rahmen des Studiums des „Lehramts für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe“ (Seite 2 von 2)
Wie im Artikel „Nein zum Belegpunktsystem“ zu lesen ist, bedeuten die Umstellungen auf das Belegpunktsystem und das studienbegleitende Prüfen einen Wechsel in der Art und Weise Leistungsüberprüfung der Studierenden. Gab es vorher am Ende des (Grund-)Studiums einen großen Prüfungsblock, so gibt es jetzt viele kleinere Leistungsüberprüfungen über die gesamten Semester hinweg verteilt. Hierbei wird der rechtliche Rahmen, der hauptsächlich durch das Landeshochschulgesetz, die Hochschulprüfungsverordnung und die jeweilige Prüfungsordnung der Uni vorgegeben ist, mindestens „gedehnt“.
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